Die Verordnung Nr. 1971 von 2025 des Kassationsgerichts klärt die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Schadensersatzforderung im Falle von Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen und hebt den Schutz der Opfer sowie die Rolle des Entschädigungsfonds hervor.