Wir analysieren das Urteil Nr. 49478 aus dem Jahr 2023, das die Möglichkeit der Mehrzahl versuchter Straftaten im Fall von Erpressung klärt und die Bedeutung der Schadensbewertung für den Milderungsgrund des Art. 62 Nr. 4 StGB hervorhebt.
Erpressung Mehrzahl von Delikten Milderungsgründe Strafrecht Urteil