Das Urteil Nr. 15389 von 2024 klärt die Grenzen der Berichtigung von materiellen Fehlern im Zusammenhang mit der bedingten Aussetzung der Strafe und bietet nützliche Anregungen für eine korrekte Auslegung der Vorschriften im Strafrecht.
Erfahren Sie, wie der Kassationsgerichtshof die Unzulässigkeit des von der Partei persönlich gestellten Antrags auf Berichtigung eines materiellen Fehlers gemäß Art. 82, Abs. 2, ZPO klargestellt hat.