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Kommentar zum Urteil Nr. 33972 von 2023: Normative Kontinuität und rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 33972 vom 23. Juni 2023: Normative Kontinuität und rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten

Das Urteil Nr. 33972 vom 16. Juni 2023, erlassen vom Kassationsgerichtshof, bietet wichtige Reflexionspunkte zur rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere in Bezug auf Gesundheitsdaten. Die Entscheidung fügt sich in einen sich entwickelnden regulatorischen Kontext ein, der durch die ständige Notwendigkeit des Schutzes sensibler Daten von Einzelpersonen gekennzeichnet ist. Das Gericht analysierte die normative Kontinuität zwischen den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 196 von 2003, in seiner ursprünglichen Fassung und in der Fassung, die später durch das Gesetzesdekret Nr. 101 von 2018 geändert wurde.

Der regulatorische Kontext

Das Verbrechen gemäß Art. 167, Absatz 2, des Gesetzesdekrets 196/2003 bestraft die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten. Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) musste der italienische Gesetzgeber seine Vorschriften anpassen, aber das Gericht stellte fest, dass es keinen Bruch zwischen den beiden Fassungen gibt: Die Substanz der Strafbarkeit bleibt unverändert. Das bedeutet, dass die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten auch nach den Gesetzesänderungen weiterhin verfolgt werden kann.

Verhältnis zwischen dem Verbrechen gemäß Art. 167, Absatz 2, Gesetzesdekret 196 von 2003 in der durch das Gesetzesdekret Nr. 101 von 2018 geänderten Fassung und dem, das durch dieselbe Norm in der vorherigen Fassung vorgesehen ist – Normative Kontinuität – Bestehen – Gründe. Im Hinblick auf die rechtswidrige Verarbeitung von Gesundheitsdaten besteht eine normative Kontinuität zwischen dem Verbrechen gemäß Art. 167, Absatz 2, Gesetzesdekret 30. Juni 2003, Nr. 196, in der Fassung nach der Änderung durch Art. 15, Absatz 1, Buchstabe b), Gesetzesdekret 10. August 2018, Nr. 101, und dem, das durch dieselbe Norm in der vorherigen Fassung vorgesehen ist, wobei die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 9 und 10 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, die gegen die Bestimmungen der Art. 2-sexies und 2-octies oder der Garantien gemäß Art. 2-septies des Gesetzesdekrets Nr. 196 von 2003 verstößt, dem Betroffenen Schaden zufügt und darauf abzielt, einen Vorteil für sich selbst oder andere zu erzielen oder diesen Schaden zu verursachen, weiterhin strafbar ist.

Implikationen des Urteils

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten, insbesondere sensibler Daten wie Gesundheitsdaten. Folgende Implikationen ergeben sich aus der Entscheidung:

  • Normative Kontinuität: Das Gericht hat festgestellt, dass die regulatorischen Änderungen die Substanz der vorgesehenen Straftaten nicht verändert haben und somit einen stabilen Rechtsrahmen für den Datenschutz beibehalten haben.
  • Strafbarkeit der rechtswidrigen Verarbeitung: Die Verarbeitung sensibler Daten, die gegen die Vorschriften verstößt und dem Betroffenen Schaden zufügt, bleibt strafbar.
  • Auswirkungen auf die DSGVO: Die Entscheidung hebt die Verflechtung zwischen der italienischen Gesetzgebung und der DSGVO hervor und deutet darauf hin, dass die europäischen Grundsätze in das nationale System integriert sind.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 33972 vom 2023 stellt einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung zur Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Es bekräftigt nicht nur die normative Kontinuität zwischen den verschiedenen Fassungen des Gesetzes, sondern auch die Bedeutung der Gewährleistung des Schutzes sensibler Daten in einer Zeit, in der die Digitalisierung und die Verwaltung personenbezogener Daten im täglichen Leben eine immer zentralere Rolle spielen. Juristische Fachleute und Datenschutzexperten müssen wachsam und über diese Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben, um den Schutz der Rechte von Einzelpersonen zu gewährleisten.

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