Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Abhörmaßnahmen und verbundene Straftaten: Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 18392/2025 klärt die Grenzen der Verwertbarkeit | Anwaltskanzlei Bianucci

Abhörmaßnahmen und verbundene Straftaten: Das Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 18392/2025 klärt die Verwendbarkeitsgrenzen

Abhörmaßnahmen sind ein mächtiges Ermittlungsinstrument, doch ihre Verwendbarkeit im Strafverfahren ist oft umstritten. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 18392, hinterlegt am 15. Mai 2025, eine wesentliche Klarstellung zur Verwendung von für eine Straftat angeordneten Abhörmaßnahmen in anderen, aber verbundenen Verfahren geliefert. Diese Entscheidung ist entscheidend für die Anwendung der Artikel 266 und 270 der Strafprozessordnung.

Der wesentliche rechtliche Rahmen

Die Verwendung von Abhörmaßnahmen ist streng geregelt. Artikel 266 der Strafprozessordnung definiert die Zulässigkeitsgrenzen (welche Straftaten), während Artikel 270 der Strafprozessordnung die Verwendbarkeit in anderen Verfahren regelt. Eine Ausnahme ist für "verbundene Straftaten" (Art. 12 der Strafprozessordnung) vorgesehen, sofern diese in die Grenzen des Art. 266 der Strafprozessordnung fallen. Das Urteil, obwohl vor der Reform von 2019 ergangen, festigt grundlegende Auslegungsprinzipien.

Das Urteil 18392/2025: Der Grundsatz

Der Oberste Gerichtshof hat im Fall des Herrn A. C. folgenden Grundsatz aufgestellt:

Im Bereich der Abhörmaßnahmen gilt das Verwendungsverbot gemäß Art. 270 der Strafprozessordnung für Abhörmaßnahmen, die in anderen Verfahren als denen, für die sie genehmigt wurden, durchgeführt wurden, nicht für die Ergebnisse, die sich ausschließlich auf verbundene Straftaten gemäß Art. 12 der Strafprozessordnung beziehen, in Bezug auf die die Genehmigung "von Anfang an" erteilt wurde, vorausgesetzt, diese fallen in die Zulässigkeitsgrenzen des Art. 266 der Strafprozessordnung und die Voraussetzungen für die Anordnung des Beweismittels zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Richter vorlagen, wobei die Ergebnisse dieses Verfahrens, auch wenn sie freisprechend sind, keine Rolle spielen. (Sachverhalt, der vor der Reform der Abhörmaßnahmen von 2019 eintrat, in dem bereits im ersten Rechtszug ein Freispruch wegen des Verbots des "ne bis in idem" in Bezug auf die Straftat, für die die Abhörmaßnahme angeordnet worden war, ausgesprochen wurde).

Der Kern der Entscheidung ist klar: Rechtmäßig für eine Straftat genehmigte Abhörmaßnahmen können für "verbundene" Straftaten verwendet werden, wenn die ursprüngliche Genehmigung Art. 266 der Strafprozessordnung entsprach. Entscheidend ist die Gültigkeit der Voraussetzungen zum Zeitpunkt der richterlichen Genehmigung. Das Ergebnis des ursprünglichen Verfahrens, selbst ein Freispruch wegen ne bis in idem (Verbot der doppelten Bestrafung, Art. 649 der Strafprozessordnung) wie im Fall von A. C., macht die Verwendbarkeit der Beweismittel für verbundene Straftaten nicht ungültig. Die Rechtmäßigkeit des Beweismittels beruht auf seiner korrekten Erlangung, nicht auf späteren Verfahrensereignissen.

Praktische Auswirkungen und Garantien

Das Urteil Nr. 18392/2025, das die Entscheidung des Berufungsgerichts von Salerno mit Zurückverweisung aufhebt, hat wichtige Konsequenzen. Es klärt Art. 270 der Strafprozessordnung, indem es die Rechtmäßigkeit der Genehmigung vom Ergebnis des ursprünglichen Verfahrens unterscheidet. Dies erhöht die Sicherheit hinsichtlich der Verwendbarkeit von Abhörmaßnahmen für verbundene Straftaten, sofern die anfänglichen Voraussetzungen gültig waren. Gleichzeitig schützt es die individuellen Rechte, indem es die Notwendigkeit betont, Art. 266 der Strafprozessordnung zum Zeitpunkt der Genehmigung einzuhalten. Der Fall A. C. bestätigt, dass ein Freispruch wegen ne bis in idem die Verwendung von Beweismitteln für verbundene Sachverhalte nicht beeinträchtigt und ein Gleichgewicht zwischen Ermittlungseffektivität und Grundrechten schafft.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 18392/2025 des Kassationsgerichtshofs ist ein wichtiger Bezugspunkt für die Gesetzgebung zu Abhörmaßnahmen. Es bekräftigt die zentrale Bedeutung des Genehmigungsmoments und die Notwendigkeit, die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig einzuhalten, und entkoppelt die Verwendbarkeit von Beweismitteln für verbundene Straftaten von den Ergebnissen des ursprünglichen Verfahrens. Diese Entscheidung bietet eine klare Anleitung für Juristen und fördert mehr Rechtssicherheit und operative Effektivität im Strafverfahren.

Anwaltskanzlei Bianucci