Das jüngste Urteil Nr. 28659 vom 7. März 2024, hinterlegt am 17. Juli 2024, des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet eine wichtige Reflexion über die Modalitäten der Einreichung von Berufungsakten, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtung zur Angabe eines Wohnsitzes für den Empfang rechtlicher Mitteilungen. Der vorliegende Fall dreht sich um den Angeklagten L. V., dessen Berufung wegen fehlender notwendiger Wohnsitzangabe als unzulässig erklärt wurde, was Fragen zur korrekten Anwendung der Prozessvorschriften aufwirft.
Die zentrale Frage des Urteils basiert auf Artikel 581 Absatz 1-ter der Strafprozessordnung, der die Verpflichtung festlegt, bei der Einreichung eines Berufungsakts einen Wohnsitz für den Empfang von Mitteilungen anzugeben. Diese Bestimmung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Parteien rechtzeitig über die verschiedenen Phasen des Verfahrens informiert werden können, um Situationen der Unsicherheit zu vermeiden und das Recht auf Verteidigung zu gewährleisten.
Berufungsakt ohne Angabe oder Wahl eines Wohnsitzes - Unzulässigkeit - Nachfolgende Einreichung eines weiteren Berufungsakts mit Angabe oder Wahl eines Wohnsitzes innerhalb der Frist - Relevanz - Ausschluss Gründe. Im Bereich der Rechtsmittel ist der Berufungsakt, dem die Angabe oder Wahl eines Wohnsitzes fehlt, auch dann unzulässig, wenn während der Berufungsfrist ein weiterer Berufungsakt eingereicht wird, dem die Angabe oder Wahl eines Wohnsitzes beigefügt ist, da letzterer lediglich eine Wiederholung des ursprünglichen Akts darstellt und durch die angegebene Beifügung darauf abzielt, die "ratio" des Artikels 581 Absatz 1-ter der Strafprozessordnung zu umgehen.
Dieser Leitsatz klärt, dass auch wenn ein neuer Berufungsakt mit Wohnsitzangabe eingereicht wird, dies die fehlende Angabe im ersten Akt nicht heilen kann. Das Gericht hat somit die Bedeutung der Formalitäten und der Fristen bei der Einreichung von Prozessakten hervorgehoben.
Die Auswirkungen dieses Urteils auf die juristische Praxis sind vielfältig:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 28659 von 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der Rechtsmittel darstellt. Es unterstreicht nicht nur die Bedeutung von Formalitäten im Strafverfahren, sondern auch die Notwendigkeit einer korrekten Angabe des Wohnsitzes, um das Recht auf Verteidigung und die Transparenz rechtlicher Mitteilungen zu gewährleisten. Anwälte und beteiligte Parteien müssen daher diese Bestimmungen beachten, um nachteilige Folgen in Gerichtsverfahren zu vermeiden.