Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Implikationen des Urteils Nr. 51273 von 2023 zur Zustellung von Dokumenten im Falle der Inhaftierung.

Wir analysieren das Urteil Nr. 51273 aus dem Jahr 2023, das die Anwendbarkeit des Art. 581, Abs. 1-ter, der Strafprozessordnung hinsichtlich der Zustellung der Einspruchsakte für inhaftierte Angeklagte klärt.