Das Urteil Nr. 10224 von 2024 bietet wichtige Klarstellungen zur Wiederaufnahmen von Verwaltungsverfahren und zur Halbierung der Verfahrensfristen und hebt den Übergang von einem Richter zum anderen sowie die einzuhaltenden Fristen hervor.
Wir erkunden das Urteil Nr. 15718 aus dem Jahr 2023, das die Berechnung der Fristen für die Einreichung von Schriftsätzen bei der Kanzlei und die Bedeutung der korrekten Auslegung der Verfahrensvorschriften klärt.