Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Analyse des Urteils Nr. 45840 vom 24.10.2024: Untreue und beauftragte Fachleute in den Vollstreckungsverfahren.

Das Urteil Nr. 45840 von 2024 klärt die Möglichkeit der Konfiguration des Verbrechens der Untreue im Falle der Aneignung der von den Auftragnehmern gezahlten Beträge durch bevollmächtigte Fachleute bei der Zwangsvollstreckung von Immobilien.