Das jüngste Urteil Nr. 37470 vom 19. September 2024, veröffentlicht vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Reflexion über einige grundlegende prozessuale Fragen im Strafrecht. Insbesondere befasst es sich mit dem Problem der Vertagung einer Hauptverhandlung ohne Angabe des Datums der neuen Verhandlung, was erhebliche Auswirkungen auf die Gültigkeit des Verfahrens hat.
Nach den Feststellungen des Gerichts impliziert die Vertagung einer Verhandlung auf einen neuen Termin, die ohne Angabe des Datums der neuen Verhandlung erfolgt, die Verpflichtung, die betroffene Partei und ihren Verteidiger über die Festsetzung des neuen Termins zu benachrichtigen. Die Verletzung dieser Verpflichtung führt zur absoluten Nichtigkeit der Handlung, die nicht geheilt werden kann. Dies gilt sowohl im Falle der rechtmäßigen Verhinderung des Angeklagten als auch für jeden anderen Vertagungsgrund.
Vertagung der Verhandlung auf neuen Termin – Vertagung aus anderem Grund als der rechtmäßigen Verhinderung des Angeklagten – Benachrichtigung der Parteien über das Datum der Festsetzung der neuen Verhandlung – Notwendigkeit – Folgen – Unterlassung – Absolute Nichtigkeit – Sachverhalt Die Vertagung der Hauptverhandlung auf neuen Termin, die ohne Angabe des Datums der neuen Verhandlung erfolgt, impliziert die Verpflichtung, die betroffene Partei und ihren Verteidiger über die Festsetzung des neuen Termins zu benachrichtigen, andernfalls tritt eine Nichtigkeit allgemeinen, absoluten und unheilbaren Charakters ein, sowohl wenn die Vertagung wegen rechtmäßiger Verhinderung des Angeklagten angeordnet wurde, als auch wenn sie aus jedem anderen Grund angeordnet wurde. (Sachverhalt bezüglich der Vertagung des Berufungsverfahrens auf neuen Termin, angeordnet wegen der übermäßigen Anzahl von Prozessen, die für die Verhandlung in derselben Sitzung angesetzt waren).
Dieses Urteil bezieht sich auf verschiedene Artikel der Neuen Strafprozessordnung, insbesondere auf die Artikel 601, 179 und 178, und unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Information der Parteien im Strafverfahren. Das Gericht bekräftigt mit dieser Entscheidung einen bereits in früheren Urteilen, wie Nr. 43854 von 2019 und Nr. 36734 von 2015, festgelegten Grundsatz, die ähnliche Probleme im Zusammenhang mit der Nichtigkeit von Prozesshandlungen aufgrund von Verfahrensfehlern behandelt haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 37470/2024 eine wichtige Klarstellung im Bereich der prozessualen Vertagungen im Strafrecht darstellt. Es unterstreicht die Notwendigkeit, eine korrekte Kommunikation zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien zu gewährleisten und die daraus resultierende Ungültigkeit von Handlungen, die diese Verpflichtung nicht erfüllen. Dieser Grundsatz schützt nicht nur die Rechte der Angeklagten und ihrer Verteidiger, sondern trägt auch zur Gewährleistung der Effizienz und Transparenz des Justizsystems bei.