Das Urteil Nr. 21245 des Kassationsgerichtshofs aus dem Jahr 2012 stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich der ärztlichen Berufshaftung dar. Der vorliegende Fall betrifft die Berufung von B.C. und T.A. gegen die Liquidationsverwaltung der aufgelösten USSL von Rho nach dem Tod ihres Angehörigen B.A. Das Gericht befasste sich mit entscheidenden Fragen bezüglich des Kausalzusammenhangs und der Möglichkeit einer Entschädigung für den Verlust einer Chance.
Die Angelegenheit entstand aus der Forderung nach Schadensersatz für den Tod von B.A., der auf eine angebliche Fehldiagnose und unterlassene Behandlung durch das medizinische Personal zurückzuführen war. Ursprünglich wies das Gericht von Mailand die Schadensersatzforderung ab, was vom Berufungsgericht bestätigt wurde. Die Kläger wandten sich daraufhin an den Kassationsgerichtshof, der das Urteil aufhob und zur erneuten Verhandlung zurückverwies, wobei er die Bedeutung der Prüfung betonte, ob eine Fehldiagnose vorlag und ob der Patient realistische Überlebenschancen gehabt hätte.
Der Verlust einer Chance ist keine bloße tatsächliche Erwartung, sondern ein eigenständiges Vermögensgut, das rechtlich und wirtschaftlich einer autonomen Bewertung zugänglich ist.
In seinem Urteil aus dem Jahr 2012 bekräftigte das Gericht, dass zur Feststellung der ärztlichen Haftung ein materieller Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Arztes und dem schädigenden Ereignis nachgewiesen werden muss. In diesem Fall stellte das Gericht fest, dass selbst bei einer rechtzeitigen Diagnose die Überlebenschancen von B.A. auf ein Minimum von etwa 10 % reduziert worden wären. Daher konnte dem Krankenhaus keine Haftung zugewiesen werden. Das Gericht erinnerte ferner daran, dass der Verlust einer Chance, der als konkrete Möglichkeit auf ein positives Ergebnis betrachtet wird, im Rechtsmittel ausdrücklich geltend gemacht werden muss und nicht automatisch abgeleitet werden kann.
Das Urteil Nr. 21245 des Kassationsgerichtshofs aus dem Jahr 2012 hatte erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung zur ärztlichen Berufshaftung. Es stellt klar, dass zur Erlangung einer Entschädigung nicht nur das fahrlässige Verhalten der Ärzte, sondern auch der Kausalzusammenhang, der dieses Verhalten mit dem schädigenden Ereignis verbindet, nachgewiesen werden muss. Darüber hinaus muss die Frage des Verlusts einer Chance im Rechtsmittel angemessen formuliert und begründet werden, damit das Gericht sie prüfen kann. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines besseren Schutzes der Patienten und einer stärkeren Verantwortlichkeit der Gesundheitsfachkräfte dar.