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Unterhaltszahlung nach der Scheidung: Kommentar zum Urteil Cass. civ., Ord. n. 18506 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Unterhaltszahlung nach Scheidung: Kommentar zum Urteil des Kassationsgerichtshofs, Beschluss Nr. 18506 vom 2024

Der jüngste Beschluss des Kassationsgerichtshofs Nr. 18506 vom 2024 stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich des Unterhalts nach Scheidung dar und vertieft das Thema der wirtschaftlichen Kompensation zwischen Ex-Ehepartnern. Die Entscheidung stützt sich auf eine Reihe gefestigter Rechtsgrundsätze, die klären, wie und wann der Unterhalt zu zahlen ist, unter Berücksichtigung der spezifischen wirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Umstände der Parteien.

Der Kontext der Entscheidung

In diesem Fall hatte das Gericht von Lodi zunächst einen Scheidungsunterhalt von 800 Euro monatlich festgelegt, der dann vom Gericht von Mailand auf 600 Euro reduziert wurde, unter Berücksichtigung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten. Das Berufungsgericht stellte ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen Stellungen der beiden Ex-Ehepartner fest und betonte, dass die Ex-Ehefrau, B.B., wesentlich zum Familienvermögen beigetragen habe, während der Antragsteller, A.A., eine deutlich günstigere wirtschaftliche Situation aufwies.

Die ausgleichende Funktion des Scheidungsunterhalts setzt voraus, dass der wirtschaftlich schwächere Ehepartner berufliche oder karrieremäßige Entwicklungschancen geopfert hat, um sich der Familie zu widmen.

Rechtsgrundsätze, die dem Urteil zugrunde liegen

Der Kassationsgerichtshof bezog sich auf die von den Vereinigten Kammern (SU Nr. 18287/18) geäußerten Grundsätze, wonach der Scheidungsunterhalt eine doppelte Funktion hat: unterstützend und ausgleichend. Insbesondere muss er den Beitrag des wirtschaftlich schwächeren Ehepartners zur Bildung des Familienvermögens anerkennen. Dieser Ansatz impliziert, dass der Nachweis des beruflichen Opfers seitens des Ex-Ehepartners nicht notwendigerweise auf Entscheidungen affektiver Natur zurückgeführt werden muss, sondern auch aus einer Teilung von Rollen und familiären Verantwortlichkeiten stammen kann.

Die vom Antragsteller aufgeworfenen Kritikpunkte

A.A. focht die Entscheidung des Berufungsgerichts an und argumentierte, dass die Ex-Ehefrau keine wirklichen beruflichen Chancen geopfert habe. Das Gericht hielt jedoch, dass die vorgelegten Beweise, wie die Kooperationsverträge mit dem Polytechnikum Mailand, das Gegenteil bewiesen und hervorgehoben hätten, dass solche beruflichen Entscheidungen durch die Notwendigkeit, sich um die Familie zu kümmern, eingeschränkt worden seien.

  • Der Antragsteller beklagte die Verletzung von Verfahrensvorschriften und behauptete, das Gericht habe das gerichtliche Sachverständigengutachten falsch interpretiert.
  • Darüber hinaus bestritt er die angebliche Aufgabe lukrativerer Arbeitsmöglichkeiten durch die Ex-Ehefrau.
  • Schließlich betonte er das Fehlen einer angemessenen Prüfung der beantragten Zeugenaussagen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil des Kassationsgerichtshofs fügt sich in eine klare Rechtsprechungslinie ein, die die Bedeutung des Beitrags der Ehegatten während der Ehe für die Festlegung des Scheidungsunterhalts anerkennt. Es ist unerlässlich, dass die Richter die wirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Beweise sowie die Rolle jedes Ehepartners im familiären Kontext sorgfältig prüfen, um eine faire und gerechte Entscheidung zu gewährleisten. Die Entscheidung stellt einen weiteren Schritt in Richtung eines angemessenen Schutzes der wirtschaftlichen Rechte von Ex-Ehepartnern dar und fördert eine größere Gerechtigkeit bei Trennungen und Scheidungen.

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