Das Urteil des Kassationshofs Nr. 21955 vom 21. Juli 2023 liefert bedeutende Einblicke in die Dynamik der Entschädigung für Berufskrankheiten. In diesem Fall prüfte der Hof die Berufung der Erben eines Arbeitnehmers, der an einer berufsbedingten Krankheit verstorben war. Die zentrale Frage betrifft den Kausalzusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Krankheit, ein entscheidender Aspekt im Arbeitsrecht und in der zivilrechtlichen Haftung.
Das Berufungsgericht Messina hatte zunächst der Berufung der beteiligten Unternehmen stattgegeben und die von den Erben des Arbeitnehmers eingereichte Entschädigungsklage abgewiesen. Die Entscheidung basierte auf dem Fehlen konkreter Beweise, die die Exposition des Arbeitnehmers gegenüber spezifischen chemischen Agenzien nachwiesen, und folglich auf der Unmöglichkeit, einen Kausalzusammenhang zwischen seiner beruflichen Tätigkeit und der Krankheit, die zum Tod geführt hatte, herzustellen.
Der Kassationshof bekräftigte einige grundlegende Grundsätze bezüglich der Beweislast im Kontext von Berufskrankheiten. Insbesondere hat der Arbeitnehmer die Aufgabe nachzuweisen:
Der Hof schloss das Vorliegen eines auch nur mitkausalen Zusammenhangs zwischen dem Arbeitsfaktor und der erlittenen Krankheit aus.
In diesem spezifischen Fall befand der Hof, dass die vorgelegten Beweise nicht ausreichten, um einen direkten Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Krankheit herzustellen. Dies ist eine wichtige Erinnerung an die Bedeutung der Qualität der in solchen Verfahren vorgelegten Beweise.
Das Urteil Nr. 21955/2023 des Kassationshofs unterstreicht die Bedeutung des Kausalzusammenhangs und der Beweislast bei der Beurteilung von Entschädigungsansprüchen für Berufskrankheiten. Die Berufungskläger müssen in der Lage sein, nicht nur das Vorliegen der Krankheit nachzuweisen, sondern auch den tatsächlichen Zusammenhang mit der Arbeitsumgebung und den getroffenen Sicherheitsvorkehrungen. Dieses Urteil dient als Mahnung für Arbeitnehmer und ihre Familien hinsichtlich der Notwendigkeit, angemessene und überzeugende Beweise zu sammeln, um ihre Ansprüche vor Gericht zu untermauern.