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Schadenersatz und Arzthaftung: Kommentar zum Urteil des Kassationsgerichts, Nr. 29001/2021 | Anwaltskanzlei Bianucci

Schadensersatz und Arzthaftung: Kommentar zum Urteil des Kassationsgerichtshofs, Nr. 29001/2021

Das jüngste Urteil des Kassationsgerichtshofs, Nr. 29001/2021, liefert bedeutende Einblicke in die Arzthaftung und die Bemessung von Vermögens- und Nichtvermögensschäden. In diesem Artikel werden wir die Höhepunkte der Entscheidung und die daraus abgeleiteten Rechtsgrundsätze analysieren und versuchen, sie im Kontext der Haftung von medizinischem Fachpersonal verständlich und anwendbar zu machen.

Der Fall und die Entscheidung des Gerichts

Im vorliegenden Urteil verklagte A.D. das Istituto Clinico Città Studi und Dr. O.M. auf Schadensersatz für Schäden, die er infolge einer fehlerhaft durchgeführten Bandscheibenoperation erlitten hatte. Das Berufungsgericht stellte nach einer komplexen Sachverständigenbegutachtung einen dauerhaften Körperschaden fest und legte eine Invalidität von 9 % fest.

Das Gericht stellte klar, dass die Haftung der Gesundheitseinrichtung nicht von der des Arztes getrennt werden kann, da beide in einem kooperativen Umfeld tätig sind.

Insbesondere bekräftigte das Gericht, dass bei der Schadensbemessung zwischen gleichzeitig bestehenden und konkurrierenden Beeinträchtigungen zu unterscheiden ist und dass erstere die Höhe des Schadensersatzes nicht beeinflussen.

Grundsätze der Arzthaftung und Schadensbemessung

Der Kern der Entscheidung basiert auf einer Reihe von Rechtsgrundsätzen, die die Haftung im Gesundheitswesen regeln:

  • Gesamtschuldnerische Haftung: Das Gericht bestätigte, dass bei Verschulden mehrerer Personen, wie des Arztes und der Einrichtung, eine gesamtschuldnerische Haftung besteht, wobei die Person, die den Schaden ersetzt hat, die Möglichkeit hat, sich an die anderen Mithaftenden zu halten.
  • Unterscheidung zwischen vorbestehender Invalidität und erlittenem Schaden: Es wurde klargestellt, dass der Schadensersatz nicht nur die Zunahme der Invalidität berücksichtigen darf, sondern auch das Leiden und die Entbehrungen, die das Opfer erlitten hat.
  • Beweislast: Die Gesundheitseinrichtung muss nachweisen, dass sie alle notwendigen Kontrollen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat, um Fehler ihrer Beauftragten zu vermeiden.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 29001/2021 des Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Leitlinie für das Verständnis der Arzthaftung in Italien dar. Es unterstreicht, dass die Haftung einer Gesundheitseinrichtung nicht getrennt von der der dort tätigen Fachkräfte betrachtet werden kann. Darüber hinaus bekräftigte das Gericht die Bedeutung einer korrekten Schadensbemessung, die nicht nur den Invaliditätsgrad, sondern auch die spürbaren Folgen für das Leben des Geschädigten berücksichtigen muss. Diese Entscheidung ist entscheidend für alle Juristen und Fachleute im Gesundheitswesen und bietet einen klaren und präzisen Rahmen für Fälle von Behandlungsfehlern und Personenschäden.

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