Das Urteil Nr. 45781 von 2024 klärt die Pflicht zur Mitteilung von Vermögensänderungen auch während der Aussetzung der Präventionsmaßnahme, mit wichtigen Auswirkungen für die betroffenen Personen.
Mitteilungspflicht Strafrecht Urteil 45781 2024 Vermögensänderungen