Die Verwaltung eines gemeinsamen Girokontos ist für viele Paare und Familien die Normalität, kann aber im Falle einer Ehekrise oder Trennung zu einer Quelle ernster Besorgnis werden. Die Befürchtung, dass einer der Mitinhaber ohne Zustimmung erhebliche Beträge abheben könnte, ist eine reale Situation, die ein klares Verständnis der verfügbaren Regeln und Schutzinstrumente erfordert. Die Bewältigung dieses Problems mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Familienrecht ist unerlässlich, um Ihre Rechte und Ihr Vermögen zu schützen. Ziel ist es, umgehend zu handeln, um Verhaltensweisen zu verhindern oder zu beheben, die das etablierte wirtschaftliche Gleichgewicht gefährden könnten.
In Italien wird die Mehrheit der Gemeinschaftskonten nach dem Prinzip der „getrennten Unterschrift“ geregelt. Das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber befugt ist, eigenständig über das Konto zu verfügen, Abhebungen, Zahlungen oder andere Anordnungen vorzunehmen, ohne die Zustimmung des anderen zu benötigen. Während diese Methode einerseits eine agile tägliche Verwaltung gewährleistet, birgt sie andererseits erhebliche Risiken. Das Gesetz, insbesondere Artikel 1298 des Zivilgesetzbuches, legt eine Vermutung der Miteigentümerschaft von 50 % der hinterlegten Beträge fest. Folglich ist, auch wenn ein Mitinhaber einen Betrag abhebt, der über seinen Anteil hinausgeht, er im internen Verhältnis zum anderen Kontoinhaber verpflichtet, den Überschuss zurückzuzahlen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Bank eine Abhebung durch einen der Kontoinhaber nicht verweigern kann, auch wenn diese das gesamte Guthaben aufbraucht; der Schutz muss nachträglich gegenüber dem Mitinhaber gesucht werden, der sich falsch verhalten hat.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem Anwalt mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht in Mailand, konzentriert sich auf schnelles und strategisches Handeln zum Schutz des Mandanten. Die erste Phase besteht in einer sorgfältigen Analyse der Bankunterlagen, um die Geldflüsse zu rekonstruieren und, wo möglich, die ausschließliche Herkunft bestimmter Beträge nachzuweisen. Dieser Schritt ist entscheidend, um die Vermutung der 50%igen Miteigentümerschaft zu überwinden. Anschließend erfolgt eine formelle Mitteilung (Abmahnung), um die sofortige Rückzahlung der unrechtmäßig abgehobenen Beträge zu fordern. Sollte der außergerichtliche Weg nicht zu Ergebnissen führen, wird die Einleitung eines Gerichtsverfahrens geprüft, das die Beantragung einer sichernden Beschlagnahme von Vermögenswerten des Mitinhabers zur Gewährleistung der zukünftigen Befriedigung der Forderung beinhalten kann. Die Strategie ist stets personalisiert und darauf ausgerichtet, eine konkrete und wirksame Lösung für das spezifische Problem zu bieten.
Eine einseitige Sperrung eines Kontos mit getrennter Unterschrift ist im Allgemeinen nicht möglich. Die Bank ist verpflichtet, die von jedem Mitinhaber getätigten Transaktionen auszuführen. In Situationen schwerer Konflikte ist es jedoch möglich, eine gemeinsame Mitteilung mit dem anderen Kontoinhaber zu versuchen, um das Konto zu schließen oder es auf gemeinsame Unterschrift umzustellen. In Ermangelung einer Einigung ist der einzige Weg, eine wirksame Sperrung zu erreichen, ein richterlicher Beschluss, z. B. eine Beschlagnahme, die im Rahmen eines Trennungsverfahrens oder eines Eilverfahrens beantragt werden kann.
Wenn ein Ehepartner einen Betrag abhebt, der seinen vermuteten Anteil von 50 % übersteigt, erwirbt der andere Ehepartner einen Anspruch auf den überschüssigen Betrag. Diese Abhebung wird als Vorauszahlung auf die Vermögensaufteilung betrachtet und muss bei der endgültigen Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ehepartnern berücksichtigt werden. Es ist unerlässlich, unverzüglich alle Bankunterlagen (Kontoauszüge) zu sammeln, die die Transaktion belegen, um eine Rückforderungsklage einleiten und Ihre Rechte während des Trennungsverfahrens wahren zu können.
Im Falle einer Scheidung werden die verbleibenden Beträge auf dem Gemeinschaftskonto gemäß den Eigentumsanteilen aufgeteilt. Wenn nicht anders nachgewiesen werden kann, gilt die gesetzliche Vermutung der 50%igen Teilung. Wenn es einem der Ehepartner jedoch gelingt nachzuweisen, dass bestimmte Beträge sein ausschließliches Eigentum sind (z. B. aus einer Erbschaft, einer Schenkung oder dem gutgeschriebenen Gehalt), kann er deren Ausschluss von der Teilung verlangen. Dieser Nachweis, bekannt als „Überwindung der Vermutung der Miteigentümerschaft“, erfordert klare und unmissverständliche Dokumentation.
Ja, das ist möglich, aber die Beweislast liegt bei demjenigen, der die Vermutung der Miteigentümerschaft überwinden möchte. Es müssen schriftliche Beweise vorgelegt werden, die die ausschließliche Herkunft der Gelder unanfechtbar nachweisen, wie z. B. Überweisungen von einem persönlichen Konto, Schenkungsurkunden zugunsten des eigenen Namens, Dokumente im Zusammenhang mit einer erhaltenen Erbschaft oder die Nachverfolgbarkeit der gutgeschriebenen Gehälter. Je präziser und vollständiger die Dokumentation ist, desto größer sind die Chancen, dass das Gericht das Alleineigentum an diesen Beträgen anerkennt.
Zu verstehen, wie Sie Ihre Ersparnisse auf einem Gemeinschaftskonto schützen können, ist der erste Schritt, um eine Krisensituation mit mehr Gelassenheit und Bewusstsein anzugehen. Wenn Sie unbefugte Abhebungen erleben oder die Vermögensverwaltung im Hinblick auf eine Trennung planen möchten, ist es unerlässlich, eine qualifizierte Rechtsberatung zu erhalten, um zeitnah und effektiv handeln zu können. Die Anwaltskanzlei Bianucci mit Sitz in Mailand, Via Alberto da Giussano 26, bietet gezielte Beratung für diese heiklen Probleme. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci, um Ihre Situation zu analysieren und die für Ihren spezifischen Fall am besten geeignete Schutzstrategie zu definieren.