Die Entfremdung von den eigenen Enkelkindern, oft infolge einer konfliktreichen Trennung der Eltern oder familiärer Streitigkeiten, ist eine zutiefst schmerzhafte Erfahrung. Das italienische Recht erkennt den unersetzlichen Wert der Bindung zwischen Großeltern und Enkelkindern an und sieht spezifische Instrumente zu deren Schutz vor. Das Verständnis des rechtlichen Rahmens und der möglichen rechtlichen Schritte ist der erste Schritt, um Ihr Recht auf eine bedeutsame Beziehung zu den Minderjährigen geltend zu machen. Als Fachanwalt für Familienrecht in Mailand unterstützt Rechtsanwalt Marco Bianucci Großeltern, die diese schwierige Situation erleben, und bietet eine gezielte Rechtsberatung zum Schutz familiärer Bindungen im überragenden Interesse des Kindes.
Der maßgebliche rechtliche Bezugspunkt ist Artikel 317-bis des Bürgerlichen Gesetzbuches, der das Recht der Vorfahren und damit der Großeltern auf bedeutsame Kontakte zu ihren minderjährigen Enkelkindern festlegt. Dieses Recht ist jedoch nicht absolut. Sein Schutz ist stets einer grundlegenden Bewertung unterworfen: dem überragenden Interesse des Minderjährigen. Das Gericht wird prüfen, ob der Kontakt zu den Großeltern für die ausgewogene und unbeschwerte Entwicklung des Kindes von Vorteil ist. Ein konfliktreiches Verhältnis zwischen Großeltern und Eltern darf sich beispielsweise nicht negativ auf das Enkelkind auswirken. Ziel des Gesetzes ist es nicht, eine Anwesenheit aufzuzwingen, sondern dem Minderjährigen die Möglichkeit zu geben, sich durch die Beziehung zu seiner gesamten Herkunftsfamilie affektiv zu bereichern.
Das Besuchsrecht kann vom Richter nur dann eingeschränkt oder verweigert werden, wenn Umstände vorliegen, die das psychophysische Wohl des Minderjährigen beeinträchtigen könnten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Großeltern versuchen, die elterlichen Figuren in den Augen des Kindes zu diskreditieren, wenn ihre Anwesenheit eine schwere Beunruhigung für den Minderjährigen darstellt oder in anderen Situationen, die die Beziehung konkret schädlich machen. Jeder Fall wird einzeln bewertet, wobei die spezifischen familiären Dynamiken analysiert und, falls das Kind zwölf Jahre alt ist oder als urteilsfähig erachtet wird, auch das Kind selbst angehört wird.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Mailand, basiert auf einer Strategie, die, wo immer möglich, den Weg des Dialogs und der Mediation bevorzugt. Das Hauptziel ist es, familiäre Konflikte beizulegen, um eine gemeinsame Vereinbarung über die Besuchsregelungen zu erzielen und so die langwierigen und angespannten Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wenn der Dialog nicht möglich ist, handelt die Kanzlei entschlossen und reicht einen Antrag beim zuständigen Familiengericht ein. Die rechtliche Klage wird mit sorgfältiger Aufmerksamkeit vorbereitet, wobei alle nützlichen Elemente gesammelt werden, um die Positivität und Bedeutung der Großeltern-Enkel-Bindung und ihre volle Übereinstimmung mit dem Interesse des Minderjährigen nachzuweisen. Die Strategie ist stets personalisiert und zielt darauf ab, eine Entscheidung zu erwirken, die das Besuchsrecht in angemessener Zeit wiederherstellt.
Der erste Schritt ist der Versuch einer friedlichen Klärung. Wenn dies nicht fruchtet, ist es notwendig, ein formelles Abmahnschreiben über einen Anwalt zu versenden. Sollte auch dieser Versuch scheitern, bleibt nur der Weg, einen Antrag beim Familiengericht einzureichen, das die Parteien vorladen und nach Anhörung aller Gründe die Modalitäten des Kontakts zwischen Großeltern und Enkelkindern festlegen kann.
Die Zeiten können je nach Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts und der Komplexität des Falls variieren. Da es sich jedoch um Angelegenheiten handelt, die Minderjährige betreffen, genießen diese Verfahren oft eine gewisse Priorität. Das Gericht kann vorläufige und dringende Anordnungen erlassen, um die Treffen sofort wiederherzustellen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Nein, es sind zwei unterschiedliche Rechte nach Natur und Umfang. Das Besuchsrecht des nicht betreuenden Elternteils ist eine Pflicht-Recht, die mit der elterlichen Verantwortung und der Bigenitorialität verbunden ist. Das Recht der Großeltern ist autonom, aber funktional für die unbeschwerte Entwicklung des Minderjährigen. Folglich sind die Modalitäten und die Häufigkeit der Treffen im Allgemeinen geringer als die eines Elternteils.
Wenn Ihnen die Möglichkeit verweigert wird, Ihre Enkelkinder zu besuchen, ist es unerlässlich, mit den richtigen rechtlichen Mitteln zu handeln, um eine so wertvolle Beziehung zu schützen. Rechtsanwalt Marco Bianucci bietet Rechtsberatung und -vertretung in Mailand, um das Besuchsrecht der Großeltern durchzusetzen. Um Ihre Situation zu analysieren und die wirksamste Strategie zu definieren, können Sie die Anwaltskanzlei Bianucci in der Via Alberto da Giussano, 26 kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.