Avv. Marco Bianucci

Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Strafrecht

Was tun, wenn der Ex-Partner das Kind nicht zurückgibt

Der Moment, in dem ein Kind nicht gemäß den gerichtlich festgelegten Vereinbarungen zurückgegeben wird, ist eine Quelle tiefer Angst und Besorgnis. Diese Situation stellt nicht nur eine Verletzung der Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen dar, sondern beeinträchtigt auch das Recht des Kindes auf beide Elternteile und die Gelassenheit beider Elternteile. Zu verstehen, welche rechtlichen Instrumente zur Verfügung stehen, ist der erste Schritt, um effektiv und zeitnah zu handeln. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand befasst sich Rechtsanwalt Marco Bianucci mit diesen heiklen Streitigkeiten mit höchster Dringlichkeit und stellt stets den Schutz des Kindes in den Mittelpunkt. Ziel ist es, die Legalität unverzüglich wiederherzustellen und die Einhaltung der gerichtlichen Anordnungen zu gewährleisten.

Der rechtliche Rahmen: Artikel 709-ter ZPO

In Italien ist die maßgebliche Vorschrift zur Bewältigung elterlicher Nichterfüllungen im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge für Kinder Artikel 709-ter der italienischen Zivilprozessordnung (Codice di Procedura Civile). Dieser Artikel gibt dem Richter die Instrumente an die Hand, um den Elternteil zu sanktionieren, der die Bestimmungen bezüglich der Kinder verletzt oder die ordnungsgemäße Ausübung der elterlichen Sorge behindert. Die Nichtrückgabe oder verspätete Rückgabe des Kindes fällt vollumfänglich unter diese Fälle. Durch einen Antrag auf der Grundlage dieses Artikels kann der geschädigte Elternteil das Gericht bitten, dringend einzugreifen, um den Streit beizulegen und das schädliche Verhalten zu sanktionieren.

Die vom Richter ergriffenen Maßnahmen sind vielfältig und werden je nach Schwere des Verhaltens abgestuft. Sie beginnen mit einer Ermahnung des säumigen Elternteils, einer formellen Aufforderung zur Einhaltung der Verpflichtungen. Wenn die Ermahnung nicht ausreicht oder die Verletzung besonders schwerwiegend ist, kann der Richter eine Schadensersatzzahlung gegen einen der Elternteile, zugunsten des Kindes oder zugunsten des anderen Elternteils anordnen. Darüber hinaus kann er den säumigen Elternteil zur Zahlung einer Verwaltungsstrafe von mindestens 75 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro zugunsten der Kasse der Gerichtsgebühren verurteilen. Diese Instrumente sollen abschreckend wirken und das Gleichgewicht in der Elternbeziehung wiederherstellen, stets im vorrangigen Interesse des Kindes.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci

Angesichts der Nichtrückgabe eines Kindes ist der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Mailand, auf Schnelligkeit und Effektivität ausgerichtet. Die Strategie basiert auf der sofortigen Aktivierung der am besten geeigneten prozessualen Instrumente, allen voran des Eilantrags gemäß Art. 709-ter ZPO. Das Hauptziel ist es, so schnell wie möglich eine gerichtliche Anordnung zu erwirken, die die sofortige Rückgabe des Kindes anordnet und gleichzeitig die Anwendung der vorgesehenen Sanktionen prüft. Jeder Schritt wird einer sorgfältigen Analyse des spezifischen Falls vorausgeschickt, wobei Beweise für die Nichterfüllung (wie Nachrichten, E-Mails oder Zeugenaussagen) gesammelt werden, um dem Richter ein klares und unanfechtbares Bild zu präsentieren.

Die Anwaltskanzlei Bianucci mit Sitz in Mailand ist fest davon überzeugt, dass die Bewältigung dieser Krisen nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch tiefes Einfühlungsvermögen erfordert. Rechtsanwalt Bianucci unterstützt den Mandanten in jeder Phase und bietet rechtliche und strategische Unterstützung, um die elterliche Bindung zu schützen und vor allem das psychophysische Wohl des Kindes zu wahren. Wenn das säumige Verhalten systematisch wird, prüft die Kanzlei auch die Möglichkeit, eine Überprüfung der Sorgerechtsbedingungen zu beantragen, um dem Kind ein stabileres und ruhigeres Lebensumfeld zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Was kann ich sofort tun, wenn der andere Elternteil mein Kind nicht zurückgibt?

Die erste empfohlene Maßnahme ist der Versuch einer formellen und nachweisbaren Kontaktaufnahme (z. B. per PEC oder Nachricht mit Lesebestätigung), um die sofortige Rückgabe zu fordern. Wenn dieser Versuch fehlschlägt, ist es unerlässlich, sich umgehend an einen Anwalt zu wenden, um einen Eilantrag beim zuständigen Gericht einzureichen. In Fällen mutmaßlicher Gefahr für das Kind ist es auch ratsam, die Vorfälle den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Welche Sanktionen drohen dem säumigen Elternteil?

Der Elternteil, der die Vereinbarungen nicht einhält, riskiert verschiedene Konsequenzen. Das Gericht kann eine formelle Ermahnung aussprechen, ihn zur Entschädigung des dem anderen Elternteil oder dem Kind selbst entstandenen Schadens verurteilen und die Zahlung einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro verhängen. In schwerwiegenderen und wiederholten Fällen können solche Verhaltensweisen eine zukünftige Überprüfung der Sorgerechtsbedingungen negativ beeinflussen.

Ist die Nichtrückgabe des Kindes eine Straftat?

Ja, unter bestimmten Umständen. Wenn die Nichtrückgabe fortgesetzt wird und mit der Absicht erfolgt, das Kind dauerhaft dem anderen sorgeberechtigten Elternteil zu entziehen, kann dies den Straftatbestand der Entziehung von unfähigen Personen (Art. 574 StGB) oder, wenn das Kind ins Ausland gebracht wird, der internationalen Kindesentziehung erfüllen. Der zivilrechtliche Weg über Art. 709-ter ZPO ist jedoch oft der schnellste und effektivste Weg, um die Rückgabe zu erwirken.

Kann ich die Sorgerechtsbedingungen nach diesen Vorfällen ändern?

Ja. Schwerwiegende und wiederholte Nichterfüllungsverhalten können ein valider Grund sein, das Gericht um eine Änderung der Sorgerechts- und Besuchsregelungen zu bitten. Wenn nachgewiesen wird, dass das Verhalten eines Elternteils das Gleichgewicht und die Stabilität des Kindes beeinträchtigt, kann das Gericht die Sorgerechtsmodalitäten überprüfen, z. B. das alleinige Sorgerecht anordnen oder die Treffen strenger regeln.

Kontaktieren Sie die Kanzlei zur Bewertung Ihres Falls

Die Nichtrückgabe eines Kindes ist ein Notfall, der entschlossenes und kompetentes juristisches Handeln erfordert. Wenn Sie diese schwierige Situation erleben, ist es unerlässlich, unverzüglich zu handeln, um Ihre Rechte und vor allem das Wohl Ihres Kindes zu schützen. Rechtsanwalt Marco Bianucci bietet seine langjährige Erfahrung in diesem Bereich an, um Ihren Fall zu analysieren und die wirksamste Strategie zu entwickeln. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Bianucci in Mailand, um eine gezielte Rechtsberatung zu erhalten und die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der korrekten Anwendung der Sorgerechtsvereinbarungen einzuleiten.