Das Urteil Nr. 34098 vom 28. Juni 2023, das am 2. August desselben Jahres hinterlegt wurde, bietet bedeutende Einblicke in das Verständnis des Delikts gemäß Art. 391-bis des italienischen Strafgesetzbuches. Insbesondere hat der Oberste Kassationsgerichtshof die Frage der begünstigenden Handlung im Kontext des besonderen Haftregimes gemäß Art. 41-bis der Strafvollzugsordnung geprüft.
Nach Ansicht des Gerichts setzt die inkriminierte begünstigende Handlung die Umgehung der einem Gefangenen, der dem differenzierten Regime unterliegt, auferlegten Vorschriften voraus. Das bedeutet, dass die bloße Verletzung der Regeln nicht ausreicht, um die Straftat zu begründen, sondern eine Handlung erforderlich ist, die von Bosheit oder List gekennzeichnet ist. Das Gericht hat daher ausgeschlossen, dass eine bloße Übertretung das von der Norm geforderte subjektive Element erfüllen kann.
01 Präsident: DI STEFANO PIERLUIGI. Berichterstatter: COSTANZO ANGELO. Berichterstatter: COSTANZO ANGELO. Angeklagter: FONTANA IGNAZIO. P.M. VENEGONI ANDREA. (Teilweise abweichend) Aufhebung ohne Zurückverweisung, Berufungsgericht L'AQUILA, 21.11.2022 563000 PRÄVENTIONS- UND STRAFANSTALTEN (STRAFVOLLZUGSORDNUNG) - Delikt gemäß Art. 391-bis StGB - Begünstigende Handlung - Bloße Verletzung der auferlegten Vorschriften - Ausreichend - Ausschluss - Bosheit oder List - Notwendigkeit - Gründe. Die inkriminierte begünstigende Handlung des Delikts gemäß Art. 391-bis StGB setzt die Umgehung der einem Gefangenen, der dem differenzierten Regime gemäß Art. 41-bis Strafvollzugsordnung unterliegt, auferlegten Vorschriften voraus, d.h. eine Verletzung der Vorschriften, die sich auf dieses Regime beziehen, durch den Täter, die von Bosheit oder List getragen wird.
Das Urteil bezieht sich nicht nur auf das Strafgesetzbuch, sondern auch auf spezifische Normen der Strafvollzugsordnung und frühere juristische Auslegungen. Unter den normativen Referenzen werden Art. 391-bis StGB und Art. 41-bis der Strafvollzugsordnung genannt, die die Haftbedingungen für als besonders gefährlich eingestufte Personen festlegen.
Dieses Urteil fügt sich in einen sehr strengen regulatorischen Kontext ein, der darauf abzielt, die Sicherheit zu gewährleisten und rechtswidrige Verhaltensweisen von als Hochrisikogefangenen eingestuften Personen zu verhindern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 34098 von 2023 ein wichtiges Puzzleteil zum Verständnis des Delikts der begünstigenden Handlung und der für seine Begründung erforderlichen Voraussetzungen darstellt. Die Notwendigkeit, Bosheit oder List bei der Verletzung der Gefangenen auferlegten Vorschriften nachzuweisen, unterstreicht einen aufmerksamen und strengen juristischen Ansatz, der darauf abzielt, zwischen bloßen Übertretungen und wirklich gefährlichen Verhaltensweisen zu unterscheiden. Diese Klarstellung ist entscheidend für die korrekte Anwendung der Norm und für den Schutz der Rechte der Gefangenen, aber auch für die Sicherheit der Gesellschaft als Ganzes.