Die jüngste Anordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs, Nr. 24732 von 2024, bietet bedeutende Einblicke in die Beistandsverwaltung, ein Thema von wachsender Aktualität im Zivilrecht. Das Urteil befasste sich mit einem Fall, in dem die Ernennung eines Beistands zu familiären Konflikten führte und entscheidende Fragen bezüglich der Prozessfähigkeit des Begünstigten und der Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Vertretung aufwarf.
Im vorliegenden Fall hatte A.A., der Begünstigte der Beistandsverwaltung, seine Frau als mögliche Beiständin gewählt, doch das Berufungsgericht hatte aufgrund familiärer Konflikte einen Anwalt, B.B., ernannt. Diese Entscheidung warf die Frage nach der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit einer solchen Ernennung auf, da der Begünstigte seine Präferenz klar zum Ausdruck gebracht hatte. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, da das italienische Gesetz (Art. 408 ZGB) vorsieht, dass der Wille des Begünstigten zu respektieren ist.
Der Wille des Begünstigten muss, soweit möglich, respektiert werden, insbesondere wenn er bei der Wahl des Beistands zum Ausdruck gebracht wurde.
Das Gericht bekräftigte einen Grundsatz: Auch wenn ein Beistand ernannt wird, behält der Begünstigte seine Prozessfähigkeit. In dem Urteil wird betont, dass die Beistandsverwaltung als personalisierte Maßnahme betrachtet werden muss, die die Bedürfnisse und den Kontext der Person berücksichtigt und standardisierte Ansätze vermeidet. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den Grundsätzen des Schutzes der Grundrechte, wie sie in der italienischen Verfassung (Art. 24 und 111) festgelegt sind.
Ein weiterer relevanter Aspekt, der sich aus dem Urteil ergab, betrifft das Verfahren zur Ernennung des Beistands. Das Gericht befand, dass das gerichtliche Sachverständigengutachten, auf dem die Entscheidung zur Eröffnung der Beistandsverwaltung beruhte, durch die fehlende Beteiligung des Verteidigers des Begünstigten fehlerhaft war. Die Anwesenheit des Anwalts ist nämlich ein garantiertes Recht, das nicht verweigert werden kann. Das Gericht hob daraufhin die Entscheidung auf und verwies auf die Bedeutung des rechtlichen Gehörs und der aktiven Beteiligung des Begünstigten und seines Verteidigers.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 24732 von 2024 einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte von Begünstigten der Beistandsverwaltung darstellt. Es bekräftigt das Recht der Person, aktiv an dem sie betreffenden Verfahren teilzunehmen, und unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und personalisierten Bewertung ihrer Bedürfnisse. Dieser Ansatz respektiert nicht nur die Würde der Person, sondern gewährleistet auch, dass Schutzmaßnahmen nicht zu einem Mittel der ungerechtfertigten Einschränkung der individuellen Freiheit werden.