Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 5641 von 2018 stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich der beruflichen Haftung im Gesundheitswesen dar. Es befasst sich mit der Frage des Schadensersatzes für durch Diagnosefehler verursachte Schäden und deren entsprechende Regulierung, wobei die Komplexität im Zusammenhang mit dem Nachweis des Kausalzusammenhangs und der Schadensquantifizierung hervorgehoben wird.
Im vorliegenden Fall prüfte der Oberste Kassationsgerichtshof die Schadensersatzforderung der Angehörigen einer Patientin, die aufgrund einer verzögerten Diagnose verstorben war. Das Gericht von Rom hatte die Klage zunächst stattgegeben und sowohl der Klinik als auch den beteiligten Ärzten eine Haftung zugesprochen. Das Berufungsgericht änderte jedoch später die Entscheidungen und verneinte den Kausalzusammenhang zwischen dem Diagnosefehler und dem Tod der Patientin.
Das Gericht schloss die Haftung der Ärzte aus und vertrat die Ansicht, dass der Tod auf die Krankheit selbst zurückzuführen sei und nicht auf berufliche Pflichtverletzungen.
Diese Entscheidung warf wichtige Fragen hinsichtlich der Unterscheidung zwischen dem Schaden durch Verlust einer Chance und dem Schaden durch Tod auf. Der Oberste Kassationsgerichtshof bestätigte bei der erneuten Prüfung der Berufung, dass der ersatzfähige Schaden in dem vorzeitigen Verlust der familiären Beziehung und nicht in dem bloßen Verlust einer Überlebenschance zu sehen sei.
Das Urteil bekräftigte, dass für den Schadensersatz für immaterielle Schäden verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen, darunter:
Das Gericht hatte den immateriellen Schaden und den Schmerzensgeldanspruch auf Billigkeitsgrundsätzen basierend auf der Schwere des Leidens und der Vorzeitigkeit des Todes reguliert. Der Oberste Kassationsgerichtshof gab den Beanstandungen der Berufungskläger hinsichtlich der Schadensquantifizierung statt und forderte eine Neubewertung im Berufungsverfahren.
Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 5641 von 2018 unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Auslegung des Kausalzusammenhangs in Fällen von Berufshaftung. Es weist auch auf die Notwendigkeit einer gerechten Schadensregulierung hin, die die Besonderheiten des Falles berücksichtigt. Diese Entscheidung wird erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Rechtsprechung im Bereich der Haftung im Gesundheitswesen und des Schadensersatzes haben und die Notwendigkeit einer stärkeren Berücksichtigung der Rechte von Patienten und ihren Familien hervorheben.