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Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten von Minderjährigen: Kommentar zum Urteil des Kassationsgerichts, Beschluss Nr. 663/2023. | Anwaltskanzlei Bianucci

Zuständigkeit in Minderheitensachen: Kommentar zum Urteil Cass. civ., Ord. Nr. 663/2023

Die jüngste Anordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 663 vom 12. Januar 2023 bietet wichtige Denkanstöße zur Zuständigkeit in Minderheitensachen, insbesondere wenn diese eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Das Gericht bestätigte den Grundsatz, dass der gewöhnliche Wohnsitz des Minderjährigen das entscheidende Kriterium für die Festlegung der Zuständigkeit ist und Vereinbarungen zwischen den Parteien diesbezüglich überstimmt.

Der vorliegende Fall

Der Streitfall entstand aus der Trennung von A.A. und B.B., den Eltern zweier Minderjähriger, E.E. und F.F., die in den Vereinigten Staaten geboren wurden und dort ihren Wohnsitz haben. Das Gericht von Velletri erklärte die Unzuständigkeit des italienischen Staates zugunsten des US-amerikanischen Staates in Bezug auf Sorgerechts- und Unterhaltsfragen. Das Berufungsgericht Rom hat jedoch in einem späteren Berufsurteil seine Zuständigkeit anerkannt und argumentiert, dass der Beklagte diese Zuständigkeit akzeptiert habe, obwohl die Minderjährigen ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hatten.

Angewandte Rechtsgrundsätze

Das Oberste Kassationsgerichtshof hat bekräftigt, dass in Minderheitensachen das Kriterium des gewöhnlichen Wohnsitzes gemäß Art. 42 des Gesetzes Nr. 218 von 1995 und der Haager Konvention von 1961 Vorrang haben muss. Daher reicht die Zustimmung eines Elternteils zur Zuständigkeit nicht aus, da der Schutz von Minderjährigen als übergeordnetes Interesse betrachtet werden muss.

Die Zuständigkeit in Minderheitensachen muss in Bezug auf ihren gewöhnlichen Wohnsitz bewertet werden, um die Kontinuität ihrer affektiven Beziehungen zu gewährleisten.

Insbesondere hat das Gericht hervorgehoben, dass die Unzuständigkeit nicht von Amts wegen vom Gericht festgestellt werden könne, da ein solcher Ansatz den Bestimmungen des italienischen Rechts widerspricht. Das Gericht gab den von A.A. vorgebrachten Beschwerdegründen statt und erklärte die italienische Zuständigkeit für die Beilegung des Rechtsstreits als unzureichend, da die Minderjährigen ihren ständigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hatten.

Auswirkungen des Urteils

  • Klarstellung zur Vorrangigkeit des gewöhnlichen Wohnsitzes bei der Bestimmung der Zuständigkeit.
  • Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft von Minderjährigen und der damit verbundenen rechtlichen Auswirkungen.
  • Bekräftigung des Grundsatzes, dass die Zustimmung eines Elternteils vom Kriterium des Minderjährigenschutzes nicht abweichen kann.

Dieses Urteil stellt einen Fortschritt im Schutz der Rechte von Minderjährigen dar und unterstreicht die Bedeutung der Berücksichtigung ihres Wohlergehens im Rahmen der Zuständigkeit. Zuständigkeitsentscheidungen müssen stets den gewöhnlichen Wohnsitz von Minderjährigen berücksichtigen, um sicherzustellen, dass ihre affektiven und relationalen Bedürfnisse respektiert werden.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend bekräftigt das Urteil Nr. 663/2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs die Zentralität des gewöhnlichen Wohnsitzes bei der Bestimmung der Zuständigkeit in Minderheitensachen. Dieser Grundsatz ist entscheidend, um das beste Interesse der beteiligten Kinder zu gewährleisten und Rechtskonflikte zwischen verschiedenen Zuständigkeiten zu vermeiden. Anwälte und Rechtsexperten müssen diese Bestimmungen berücksichtigen, um ihren Mandanten eine korrekte Beratung zu bieten, insbesondere in Fällen von internationaler Trennung und Sorgerecht.

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