Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Internationale Kindesentziehung: Kommentar zum Urteil des Kassationsgerichts, Abt. I, Nr. 18846 von 2016. | Anwaltskanzlei Bianucci

Internationale Kindesentführung: Kommentar zum Urteil Cass. civ., Sez. I, Nr. 18846 von 2016

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 18846 von 2016 stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich der internationalen Kindesentführung dar. In diesem Fall musste das Gericht entscheiden, ob die Rückkehr des minderjährigen Kindes L.C. in die Vereinigten Staaten angesichts der von der Mutter geäußerten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Kindes und der Probleme des Vaters rechtmäßig war.

Kontext des Urteils

Der Fall entstand aus einem Antrag des Vaters, L.P., auf Rückgabe seiner Tochter, die sich mit der Mutter, D.P., in Italien befand. Das Familiengericht ordnete zunächst ein Ausreiseverbot an, genehmigte aber später die Rückkehr des Kindes aufgrund verschiedener Erwägungen. Unter anderem erkannte das Gericht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern an und bewertete, dass das Kind fest in den familiären Kontext des Vaters integriert war.

Das Gericht schloss das Vorliegen von Hindernissen für die Rückkehr des Kindes aus und vertrat die Ansicht, dass die Probleme des Vaters keine physische oder psychische Gefahr für die Tochter darstellten.

Psychosoziale Probleme und Sorgerecht

Trotz der Entscheidung des Gerichts bestritt die Mutter die Rechtmäßigkeit des Vorgehens und behauptete, dass die Probleme des Vaters, einschließlich Alkoholabhängigkeit und unangemessenes Verhalten, das Kind Risikosituationen aussetzen könnten. Der Oberste Kassationsgerichtshof betonte die Notwendigkeit einer eingehenden Analyse der Lebensbedingungen des Kindes und der tatsächlichen Ausübung des Sorgerechts.

  • Das Sorgerecht muss tatsächlich ausgeübt werden und darf nicht auf ein einfaches Besuchsrecht beschränkt sein.
  • Die psychosozialen Probleme des Elternteils müssen sorgfältig bewertet werden, auch unter Berücksichtigung des familiären Kontexts.
  • Die Rückkehr des Kindes kann behindert werden, wenn der Elternteil keine sichere und stabile Situation gewährleisten kann.

Schlussfolgerung und abschließende Überlegungen

Das vorliegende Urteil bekräftigt die Bedeutung der Berücksichtigung der Meinungen und Ängste des Kindes, insbesondere wenn es ein Alter erreicht hat, in dem es seine eigene Meinung äußern kann. Der Gerichtshof gab den Beschwerdegründen der Mutter statt und betonte, dass die Rückkehr ohne angemessene Bewertung der Gründe für die Ablehnung durch das Kind nicht als rechtmäßig angesehen werden könne. Dieser Fall unterstreicht die Sensibilität von Fragen im Zusammenhang mit der internationalen Kindesentführung und die Notwendigkeit eines Ansatzes, der die Rechte und das Wohlergehen des Kindes schützt.

Anwaltskanzlei Bianucci