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Abhörungen und Verwendbarkeit von Beweisen: Kommentar zum Urteil Nr. 25592 von 2023. | Anwaltskanzlei Bianucci

Abhörmaßnahmen und Beweisverwertbarkeit: Kommentar zum Urteil Nr. 25592 von 2023

Das jüngste Urteil Nr. 25592 vom 14. Februar 2023, hinterlegt am 14. Juni 2023, des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Fortschritt in der Regulierung von Umgebungsgesprächsaufzeichnungen dar. Insbesondere konzentriert sich die Entscheidung auf die Frage der Gültigkeit von Beweismitteln, die durch den Einsatz von Geräten im Besitz der Kriminalpolizei gewonnen wurden, und betont die fehlende Rechtsgrundlage und die Unverwertbarkeit derselben.

Der Kontext des Urteils

Das Gericht musste einen spezifischen Fall prüfen, in dem die Abhörmaßnahmen mit einem Wanzen durchgeführt wurden. Die Kriminalpolizei hatte das Gerät erst zwei Tage nach Aktivierung der Abhörmaßnahme formell gemietet. Dies warf entscheidende Fragen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der gesammelten Beweismittel und ihrer Verwertbarkeit im Gerichtsverfahren auf.

Geräte im Besitz der Kriminalpolizei – Fehlende Rechtsgrundlage – Unverwertbarkeit – Ausschluss – Sachverhalt. Im Bereich der Umgebungsgesprächsaufzeichnungen ist der Titel (Eigentum, Miete, Leihgabe oder anderweitig), aufgrund dessen die Kriminalpolizei über das Gerät verfügt, mit dem die Erfassung durchgeführt wird, für deren Verwertbarkeit unerheblich. (Sachverhalt im Bereich der Umgebungsaufzeichnung, durchgeführt mit einer Wanze im Besitz der Kriminalpolizei, die diese erst zwei Tage nach Aktivierung formell gemietet hatte).

Rechtliche Implikationen und Gesetzesbezüge

Dieses Urteil fügt sich in einen breiteren rechtlichen Kontext ein, in dem Artikel 268 Absatz 3 der Neuen Strafprozessordnung einen rechtlichen Rahmen für die Regulierung von Abhörmaßnahmen bietet. Das Verfassungsgericht hat sich bereits zuvor mit ähnlichen Themen befasst, wie die Leitsatzentscheidung Nr. 2707 von 2021 zeigt, und klargestellt, dass das Fehlen einer rechtmäßigen Grundlage für die Nutzung des Abhörgeräts zur Unverwertbarkeit der Beweismittel führen kann. Daher bekräftigt das Urteil Nr. 25592 einen Grundsatz: die absolute Notwendigkeit, die Vorschriften einzuhalten, um die Gültigkeit der Beweismittel zu gewährleisten.

  • Klarheit über die Notwendigkeit einer rechtmäßigen Grundlage für die Nutzung der Geräte.
  • Bekräftigung der Bedeutung der Legalität bei polizeilichen Maßnahmen.
  • Mögliche Auswirkungen auf das Strafverfahren bei Nichteinhaltung der Vorschriften.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 25592 von 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs eine wichtige Reflexion über die Notwendigkeit bietet, die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Abhörmaßnahmen strikt einzuhalten. Die Auswirkungen dieser Entscheidung könnten erhebliche Auswirkungen auf die Gültigkeit von Beweismitteln in der Zukunft haben und erfordern, dass Juristen auf die zu befolgenden Verfahren achten. Es ist unerlässlich, dass Rechtsanwälte und Fachleute des Rechtswesens stets über die Entwicklungen in der Rechtsprechung informiert sind, um eine wirksame und gesetzeskonforme Verteidigung zu gewährleisten.

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