Die Bewältigung einer Scheidung mit einem bedeutenden Immobilienvermögen fügt eine Komplexitätsebene hinzu, die Klarheit, Strategie und ein tiefes Verständnis des Themas erfordert. Die Sorge um die Zukunft des eigenen Vermögens, die Verwaltung von Miteigentum, vermieteten oder hypothekarisch belasteten Immobilien, ist eine Quelle erheblichen Stresses. Zu verstehen, wie man in diesen Gewässern navigiert, ist der erste Schritt, um die eigenen Interessen zu schützen und eine faire Lösung zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird die Unterstützung eines Scheidungsanwalts in Mailand mit Erfahrung in der Verwaltung komplexer Vermögen, wie z. B. Rechtsanwalt Marco Bianucci, unerlässlich, um einen klaren Weg zu definieren und Ihre Rechte zu wahren.
In Italien hängt die Aufteilung von Immobilien im Falle einer Scheidung hauptsächlich vom ehelichen Güterstand ab, den die Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung oder später gewählt haben. Wenn Sie unter dem Regime der gesetzlichen Gütergemeinschaft stehen, fallen alle während der Ehe erworbenen Immobilien, auch wenn sie nur einem Ehegatten gehören, in die Gemeinschaft und müssen zu 50 % aufgeteilt werden. Persönliche Güter, wie z. B. solche, die durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurden, sind davon ausgenommen. Im Regime der Gütertrennung hingegen behält jeder Ehegatte das alleinige Eigentum an den von ihm erworbenen Gütern. Die Situation wird bei Miteigentum komplizierter, wobei eine Einigung erzielt oder eine gerichtliche Teilung eingeleitet werden muss.
Der erste operative Schritt ist die korrekte Marktbewertung jeder einzelnen Immobilie. Dieser Wert bildet die Grundlage für jede Verhandlung. Die Optionen für die Teilung sind vielfältig: Ein Ehegatte kann den Anteil des anderen auszahlen und alleiniger Eigentümer werden, die Immobilie kann an Dritte verkauft und der Erlös aufgeteilt werden, oder das Miteigentum kann beibehalten werden, z. B. durch die Verwaltung einer vermieteten Immobilie. Kommt keine einvernehmliche Einigung zustande, wird das Gericht über die Art der Teilung entscheiden und kann sogar die Versteigerung der Immobilien anordnen, was für beide Parteien oft wirtschaftlich nachteilig ist.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Mailand, konzentriert sich auf den Aufbau einer personalisierten Strategie, die über die bloße Anwendung des Gesetzes hinausgeht. Ziel ist es, einen Moment des Konflikts in eine Gelegenheit zu verwandeln, das eigene Vermögen intelligent und nachhaltig neu zu organisieren. Dies beginnt mit einer detaillierten Analyse jeder Immobilie, die nicht nur den Marktwert, sondern auch die steuerlichen Auswirkungen, Mieteinnahmen und damit verbundene Belastungen wie Hypotheken berücksichtigt. Priorität hat stets die Förderung einer einvernehmlichen Lösung, die es ermöglicht, die Kontrolle über den Prozess zu behalten und vorteilhaftere und schnellere Ergebnisse zu erzielen. Sollte der Rechtsweg unvermeidlich sein, gewährleistet die Anwaltskanzlei Bianucci eine rigorose Verteidigung, die darauf abzielt, Ihr Vermögen maximal zu schützen.
Wenn die Ehegatten keine Einigung über den Verkauf oder die Zuweisung des gemeinsamen Hauses erzielen, kann einer von ihnen das Gericht anrufen, um eine gerichtliche Teilung zu beantragen. Das Gericht kann, wenn es die Unmöglichkeit der materiellen Teilung des Gutes feststellt, dessen Versteigerung anordnen, mit anschließender Aufteilung des Erlöses zwischen den beiden Ex-Ehegatten entsprechend ihren Eigentumsanteilen.
Im Rahmen der gesetzlichen Gütergemeinschaft fällt eine während der Ehe von einem einzigen Ehegatten erworbene Immobilie automatisch in die Gemeinschaft. Daher gilt die Immobilie im Falle einer Scheidung als Eigentum beider zu 50 % und muss aufgeteilt werden, es sei denn, es handelt sich um ein persönliches Gut gemäß den gesetzlichen Ausnahmen (z. B. Erbschaft).
Ja, das ist eine mögliche und oft genutzte Lösung in einvernehmlichen Scheidungsvereinbarungen. Die Ehegatten können eine einmalige Immobilienübertragung vereinbaren, die die Verpflichtung zur Zahlung eines regelmäßigen Unterhalts teilweise oder ganz ersetzt. Diese Art von Vereinbarung muss sorgfältig auf ihre langfristigen steuerlichen und vermögensrechtlichen Auswirkungen geprüft werden.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Hypothek an die Bank bleibt bei demjenigen, der sie aufgenommen hat, unabhängig von der Zuweisung des Hauses oder der Teilung des Eigentums. Wenn die Hypothek gemeinschaftlich ist, bleiben beide Ehegatten gesamtschuldnerisch haftbar. Interne Vereinbarungen zwischen den Ehegatten, die im Rahmen der Scheidung getroffen werden, können regeln, wer die Raten zahlen muss, aber diese Vereinbarungen sind der Bank gegenüber nicht durchsetzbar.
Die Aufteilung eines Immobilienvermögens während einer Scheidung ist eine der heikelsten und technisch komplexesten Fragen des Familienrechts. Eine unsachgemäße Verwaltung kann zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten und langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen. Daher ist es unerlässlich, sich einem Fachmann anzuvertrauen, der Sie mit Kompetenz und strategischem Weitblick begleiten kann. Rechtsanwalt Marco Bianucci empfängt Sie in seiner Kanzlei in Mailand in der Via Alberto da Giussano, 26, um Ihre spezifische Situation zu analysieren und die wirksamste Strategie zum Schutz Ihres Vermögens zu definieren. Kontaktieren Sie die Kanzlei für eine Beratung.