Das Urteil Nr. 34786 vom 31. Mai 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet bedeutende Reflexionsansätze hinsichtlich der Anwendung des erschwerenden Merkmals der „Mafia-Methode“, das in Artikel 416-bis.1 des Strafgesetzbuches vorgesehen ist. In diesem Fall bekräftigte der Gerichtshof, dass die implizite Berufung auf die einschüchternde Gewalt, die typisch für mafiöses Handeln ist, dieses erschwerende Merkmal begründen kann, insbesondere in Gebieten, die historisch von der Präsenz mafiöser Organisationen geprägt sind.
Der vorliegende Fall betraf eine Person, die der Erpressung beschuldigt wurde und in einem Umfeld operierte, in dem die Präsenz eines Camorra-Clans bekannt war. Der Gerichtshof betonte, dass für die Erfüllung des erschwerenden Merkmals der „Mafia-Methode“ ausreicht, dass sich die Person implizit auf die kriminelle Macht der mafiösen Vereinigung bezieht, die von der Gemeinschaft anerkannt und gefürchtet wird.
Erschwerendes Merkmal gemäß Art. 416-bis.1 StGB – Verwendung der sog. „Mafia-Methode“ – Verhalten, das implizit die für mafiöses Handeln typische einschüchternde Gewalt hervorruft – Ausreichend – Sachverhalt. Zur Begründung des erschwerenden Merkmals der „Mafia-Methode“ gemäß Art. 416-bis.1 StGB genügt es in einem Gebiet, in dem eine historische Mafia-Organisation verwurzelt ist, dass sich der Täter implizit auf die kriminelle Macht der Vereinigung bezieht, da diese Macht der Gemeinschaft an sich bekannt ist. (Sachverhalt bezüglich des Verbrechens der Erpressung, in dem der Gerichtshof feststellte, dass die bekannte Zugehörigkeit des Mittäters zu einem historischen Camorra-Clan, die Skrupellosigkeit der von den Angeklagten erhobenen Erpressungsforderungen und die Verwendung typischer Ausdrücke mafiösen Handelns die Begründung „der mafiösen kriminellen Methode“ ermöglichten).
Dieses Urteil fügt sich in einen bereits reichen juristischen Kontext von Entscheidungen ein, die das erschwerende Merkmal der „Mafia-Methode“ unterschiedlich interpretiert haben, teils übereinstimmend, teils abweichend. Der Gerichtshof scheint, frühere Auslegungen bestätigend, die Kriterien für die Bewertung mafiösen Verhaltens verschärfen zu wollen, insbesondere in Bezug auf Erpressungsdelikte. Unter den früheren Leitsätzen haben die Urteile Nr. 32 von 2017 und Nr. 19245 desselben Jahres bereits ähnliche Fragen behandelt, aber die Betonung des „impliziten“ Elements macht diese Entscheidung besonders bedeutsam.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 34786 von 2023 einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die organisierte Kriminalität darstellt und die zentrale Bedeutung des erschwerenden Merkmals der „Mafia-Methode“ bestätigt. Es liefert wirksamere rechtliche Instrumente zur Bekämpfung rechtswidriger Verhaltensweisen, die die für Mafia-Organisationen typische einschüchternde Gewalt nutzen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Juristen die Auswirkungen dieses Urteils sowohl in der Ermittlungsphase als auch im Gerichtsverfahren sorgfältig berücksichtigen, um eine kohärente und gerechte Anwendung der Strafnormen zu gewährleisten.