Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione), Sektion IV, vom 6. November 2024, Nr. 40682, hat die Aufmerksamkeit auf die strafrechtliche Haftung von Arbeitgebern im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen gelenkt. Insbesondere wurden die Mitglieder des Verwaltungsrats von PAVER COSTRUZIONI wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Tod eines Arbeitnehmers, der von einer vorgefertigten Platte überrollt wurde, für schuldig befunden. Diese Entscheidung klärt nicht nur die strafrechtliche Verantwortung in Arbeitskontexten, sondern unterstreicht auch die Bedeutung eines angemessenen Sicherheitsmanagements und wirksamer Kontrollverfahren.
In dem untersuchten Fall starb der Arbeitnehmer D.D. infolge eines schweren Unfalls während der Betonierarbeiten. Das Gericht stellte fest, dass das Umkippen der vorgefertigten Platte auf schwerwiegende Fehler in den Produktions- und Installationsphasen zurückzuführen war, wobei die Mitglieder des Verwaltungsrats, A.A., B.B. und C.C., direkt verantwortlich waren. Letztere hatten aufgrund ihrer Positionen die Pflicht, die Arbeitssicherheit und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Die strafrechtliche Haftung kann nicht auf eine bloße Garantenstellung beschränkt werden, sondern muss mit einem tatsächlichen Mangel an Kontrollen und Sicherheitsverfahren verbunden sein.
Die Angeklagten bestritten das Urteil und argumentierten, dass die Verurteilung auf einer Positionsverantwortung und nicht auf einer tatsächlichen Verletzung der Sicherheitsvorschriften beruhe. Das Gericht bestätigte jedoch, dass die strafrechtliche Haftung trotz bestehender Funktionsdelegationen nicht durch einen bloßen formellen Akt erschöpft ist, sondern die tatsächliche Organisation und das Management der Sicherheit berücksichtigen muss. Es wurde hervorgehoben, wie organisatorische Mängel und das Fehlen von Kontrollverfahren eine entscheidende Rolle bei dem tödlichen Unfall gespielt haben.
Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Mahnung für alle Arbeitgeber dar und verdeutlicht, dass die strafrechtliche Haftung für Arbeitsunfälle eine ernste und komplexe Angelegenheit ist, die nicht durch formelle Delegationen umgangen werden kann. Es ist unerlässlich, dass Unternehmen wirksame Sicherheitsverfahren implementieren und dass die Unternehmensleitung die Verantwortung übernimmt, ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu gewährleisten. Sicherheit darf niemals wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden.