Die verwaltungsrechtliche Inhaftnahme von ausländischen Staatsbürgern ist eine äußerst heikle Maßnahme, die tiefgreifend in die persönliche Freiheit und die Grundrechte eingreift. In einem sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen Umfeld hat der Oberste Kassationsgerichtshof mit dem kürzlich ergangenen Urteil Nr. 18637 vom 16. Mai 2025 grundlegende Klarstellungen zur Rolle der Justizbehörde und zur Verteilung der Beweislast geliefert und die Schutzmaßnahmen für Ausländer gestärkt. Diese Entscheidung steht im Einklang mit den Änderungen, die durch das Gesetzesdekret Nr. 145 vom 11. Oktober 2024, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 187 vom 9. Dezember 2024, eingeführt wurden, welches das Prozessrecht in dieser Angelegenheit neu definiert hat.
Die verwaltungsrechtliche Inhaftnahme ist eine Zwangsmaßnahme, die es den Behörden ermöglicht, Drittstaatsangehörige in dafür vorgesehenen Zentren zur Identifizierung, zur Feststellung ihrer Nationalität oder zur Vorbereitung ihrer Abschiebung festzuhalten. Es handelt sich um eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, die, obwohl sie keine strafrechtliche Natur hat, mit strengen Garantien verbunden sein muss, im Einklang mit Artikel 13 der italienischen Verfassung und Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Die jüngsten Gesetzesreformen haben versucht, die Notwendigkeit der administrativen Effizienz mit dem Schutz der individuellen Rechte in Einklang zu bringen. In diesem Szenario greift der Oberste Kassationsgerichtshof ein, um die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle über die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen präzise zu definieren und betont die Notwendigkeit einer vollständigen und wirksamen Überprüfung.
Das Herzstück der Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs liegt in der Bestätigung der aktiven und durchdringenden Rolle der Justizbehörde. Das Urteil Nr. 18637/2025 legt fest, dass der Richter sich nicht auf eine formale Prüfung beschränken darf, sondern eine materielle Kontrolle über die rechtlichen Voraussetzungen der Inhaftnahme ausüben muss, die sich sowohl aus dem Unionsrecht als auch aus dem nationalen Recht ergeben. Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit für den Richter, das Nichtbeachten einer rechtlichen Voraussetzung von Amts wegen festzustellen, auch wenn dies vom Betroffenen nicht geltend gemacht wurde.
Im Hinblick auf die verwaltungsrechtliche Inhaftnahme von Ausländern im Prozessrecht, das sich aus dem Gesetzesdekret Nr. 145 vom 11. Oktober 2024 ergibt, das mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 187 vom 9. Dezember 2024 umgewandelt wurde, muss die Justizbehörde die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen des Bestätigungs- oder Verlängerungsbeschlusses der gegen einen Drittstaatsangehörigen angeordneten Maßnahme, die sich aus dem Unionsrecht und dem nationalen Recht ergeben, auf der Grundlage der dem Gericht vorliegenden Akten, wie sie während des kontradiktorischen Verfahrens vor ihm ergänzt oder klargestellt wurden, überprüfen und das Nichtbeachten einer rechtlichen Voraussetzung von Amts wegen feststellen, auch wenn dies vom Betroffenen nicht geltend gemacht wurde, unter Berücksichtigung, dass die Verwaltung die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der angewandten restriktiven Maßnahme trägt, während der Betroffene seine Darlegungen zur offensichtlichen Rechtswidrigkeit derselben zu belegen hat.
Diese Leitsatzfassung klärt zwei grundlegende Punkte:
Der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens, ein Eckpfeiler jedes fairen Verfahrens, wird ebenfalls hervorgehoben, da die Elemente der Akte während des Verfahrens vor dem Richter ergänzt oder klargestellt werden müssen, um Transparenz und Verteidigungsmöglichkeiten zu gewährleisten.
Die Feststellungen des Obersten Kassationsgerichtshofs haben erhebliche Auswirkungen auf den Schutz der Rechte von ausländischen Staatsbürgern, die einer verwaltungsrechtlichen Inhaftnahme unterliegen. Das Gericht verweist implizit auf Grundsätze, die sich aus europäischen Richtlinien wie der Richtlinie 2008/115/EG (sog. Rückführungsrichtlinie) und der Richtlinie 2013/33/EU (sog. Aufnahmerichtlinie) ergeben, und betont die Notwendigkeit, dass die Maßnahme stets verhältnismäßig, notwendig und durch eine angemessene Untersuchung gestützt sein muss. Die gerichtliche Kontrolle ist daher kein bloßer Formalakt, sondern eine eingehende Prüfung, die die vollständige Einhaltung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit und des Schutzes der Grundrechte gewährleisten muss.
Das Urteil Nr. 18637 des Jahres 2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wesentlichen Bezugspunkt in der Einwanderungsrechtsprechung dar. Es festigt die Rolle des Richters als obersten Garanten der Grundrechte und setzt eine Bremse für mögliche Missbräuche oder Oberflächlichkeiten bei der Verwaltung von verwaltungsrechtlichen Inhaftierungen. Durch die Bekräftigung der Zentralität der Rechtmäßigkeitskontrolle und die Klärung der Verteilung der Beweislast bietet das Gericht ein wichtiges Schutzinstrument für ausländische Staatsbürger und fördert ein gerechteres Gleichgewicht zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und der Achtung der individuellen Würde und Freiheit. Es ist ein bedeutender Schritt in Richtung eines Systems, das sich trotz seiner Komplexität stets um mehr Gerechtigkeit und Achtung der verfassungsrechtlichen und europäischen Grundsätze bemüht.