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Scheidung und Unterhalt: Kommentar zum Urteil des Cass. Civ., Ord. Nr. 31564/2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Scheidung und Unterhaltszahlungen: Kommentar zum Urteil Cass. Civ., Ord. Nr. 31564/2024

Die jüngste Verordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 31564/2024 befasst sich mit einem entscheidenden Thema im Familienrecht: der Unterhaltspflicht für volljährige Kinder und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten. Die Entscheidung hebt nicht nur die Pflicht der Eltern hervor, ihre Kinder wirtschaftlich zu unterstützen, sondern auch die Bedeutung des Nachweises der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Kinder selbst.

Kontext des Urteils

Der Fall entstand aus einem Antrag von A.A. und B.B. auf Überprüfung der Scheidungsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Unterhaltszahlungen zugunsten der Kinder D.D. und E.E. Das Berufungsgericht von Bari hatte zunächst dem Antrag auf Widerruf der wirtschaftlichen Verpflichtungen des Vaters stattgegeben und argumentiert, dass die Nichterfüllung der Zahlung von Studiengebühren nicht die alleinige Ursache für den fehlgeschlagenen Studienabschluss von E.E. sei.

Die Verantwortung für den fehlgeschlagenen Studienabschluss von E.E. wurde nicht nur der Nichterfüllung durch den Vater, sondern auch der schuldhaften Untätigkeit des Sohnes selbst zugeschrieben.

Der Vater zahlte weiterhin Unterhalt und Studiengebühren, sah sich jedoch mit der Untätigkeit von E.E. konfrontiert, der seit 2017 keine Prüfungen mehr abgelegt hatte. Das Gericht entschied daher, dass die Unterhaltspflicht nicht unbegrenzt fortbestehen könne, ohne dass sich der Sohn konkret bemühe.

Zugrundeliegende Rechtsgrundsätze

Der Oberste Kassationsgerichtshof bekräftigte, dass der Unterhalt für volljährige Kinder durch eine tatsächliche wirtschaftliche Unfähigkeit gerechtfertigt sein muss. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Die Beweislast liegt bei dem Elternteil, der die Aufhebung des Unterhaltsantrags fordert.
  • Das volljährige Kind muss nachweisen, dass es in die Lage versetzt wurde, wirtschaftlich selbstständig zu werden.
  • Das Verhalten des Elternteils muss im Kontext der Bemühungen des Kindes um den Abschluss des Bildungsweges bewertet werden.

In diesem Fall hob das Gericht hervor, dass der Vater seinen Unterhaltspflichten bis 2017 nachgekommen sei und dass der fehlgeschlagene Studienabschluss von E.E. nicht ausschließlich der Nichterfüllung durch den Vater zugeschrieben werden könne.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 31564/2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs wirft wichtige Überlegungen zu den individuellen Verantwortlichkeiten im Rahmen des Unterhalts für volljährige Kinder auf. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Kinder ein aktives Engagement in ihrem Bildungsweg zeigen und dass Eltern ihren Verpflichtungen nachkommen, aber die Verantwortung kann nicht allein auf ihnen lasten. Diese Entscheidung lädt zu einem stärkeren Bewusstsein für familiäre Dynamiken und Beziehungen nach der Scheidung ein und unterstreicht die Bedeutung eines Gleichgewichts zwischen Rechten und Pflichten.

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