Die jüngste Anordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs, Nr. 3791 vom 12. Februar 2024, befasst sich mit relevanten Themen bezüglich der Haftung des Arbeitgebers in Situationen von Konflikten am Arbeitsplatz. In diesem Fall focht die Beschwerdeführerin A.A. ein Urteil des Berufungsgerichts von Ancona an, das die Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden aufgrund angeblich schikanöser Verhaltensweisen des Ministeriums für Bildung verweigert hatte. Der Kassationshof hat der Beschwerde stattgegeben und wichtige Rechtsgrundsätze klargestellt, die einer Analyse bedürfen.
Das Berufungsgericht hatte die Forderung der Arbeitnehmerin abgewiesen und sich auf den Mangel an Beweisen für systematisch schikanöses Verhalten gestützt, was für die Annahme von Mobbing von grundlegender Bedeutung ist. Der Kassationshof betonte jedoch, dass auch in Abwesenheit solcher Beweise die Haftung des Arbeitgebers für die Nichteinhaltung der Gewährleistung eines gesunden Arbeitsumfelds, gemäß Art. 2087 des Zivilgesetzbuches, zu prüfen ist.
Es ist rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber, auch fahrlässig, das Fortbestehen eines stressigen Umfelds zulässt, das zu Gesundheitsschäden bei den Arbeitnehmern führt.
Nach Ansicht des Gerichts verpflichtet Art. 2087 des Zivilgesetzbuches den Arbeitgeber zur Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der moralischen Persönlichkeit der Arbeitnehmer. Zu diesen Maßnahmen gehört die Prävention von Konfliktsituationen, die Stress und Gesundheitsschäden verursachen können. Obwohl das Berufungsgericht Mobbing ausgeschlossen hat, versäumte es, die Gesundheitsschäden der Beschwerdeführerin und den kausalen Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen zu prüfen. Der Kassationshof berief sich auf frühere Rechtsprechung und bestätigte, dass die Haftung des Arbeitgebers nicht auf den Nachweis von Schikanen beschränkt ist, sondern sich auf die Verpflichtung zur Gewährleistung eines gesunden Arbeitsumfelds erstreckt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 3791/2024 des Kassationshofs einen wichtigen Schritt im Schutz der Arbeitnehmer darstellt. Es stellt klar, dass der Arbeitgeber auch in Abwesenheit von Mobbing-Beweisen verpflichtet ist, ein gesundes und stressfreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Dieser Grundsatz, obwohl nicht neu, wird nachdrücklich bekräftigt und unterstreicht die Bedeutung der Verantwortung des Arbeitgebers bei der Prävention von Gesundheitsschäden bei Arbeitnehmern. Der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz ist von grundlegender Bedeutung und erfordert angemessene Aufmerksamkeit und Maßnahmen seitens der Unternehmen.