Das Urteil Nr. 25034 vom 16. März 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Reflexion über den betrügerischen Bankrott durch Urkundenfälschung und die Folgen der Verschleierung von Buchhaltungsunterlagen. Diese Entscheidung unterstreicht, wie ein solches Verhalten die Anwendung von mildernden Umständen ausschließen kann, was die Rechtslandschaft in Bezug auf Insolvenzdelikte erheblich verändert.
Der Fall bezieht sich auf eine Anklage wegen betrügerischen Bankrotts durch Urkundenfälschung gegen A. C., bei der die Verschleierung von Buchhaltungsunterlagen angefochten wurde. Das Gericht wies die Berufung zurück und bestätigte, dass die Verschleierung von Buchhaltungsunterlagen die Anwendung des mildernden Umstands des geringfügigen Schadens gemäß Artikel 219 Absatz 3 des Insolvenzgesetzes nicht zulässig macht.
Betrügerischer Bankrott durch Urkundenfälschung – Verschleierung von Buchhaltungsunterlagen – Geringfügiger Vermögensschaden – Konfigurierbarkeit – Ausschluss – Gründe – Sachverhalt. Im Hinblick auf den betrügerischen Bankrott durch Urkundenfälschung ermöglicht die Verschleierung von Buchhaltungsunterlagen nicht die Anwendung des mildernden Umstands des geringfügigen Schadens gemäß Art. 219 Abs. 3 Insolvenzgesetz, wenn dadurch die Rekonstruktion der Geschäftsführung des insolventen Unternehmens unmöglich wird und somit die Nachweisbarkeit des der Gläubigermasse entstandenen Schadens aufgrund der Auswirkungen der Straftatbestände auf die Möglichkeit der Ausübung von Anfechtungs- und anderen zur Wahrung der Gläubigerinteressen dienenden Klagen verhindert wird. (Sachverhalt, bei dem das Gericht ausschloss, dass der entstandene Schaden als besonders geringfügig einzustufen sei, angesichts der Höhe der festgestellten Passiva, die darauf hindeuten, dass die Größe des Unternehmens nicht unerheblich war).
Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Fachleute, die in diesem Sektor tätig sind. Es ist von grundlegender Bedeutung zu verstehen, dass:
Darüber hinaus müssen Anwälte und Rechtsberater besonders auf die Buchhaltungspraktiken ihrer Mandanten achten, um Situationen zu vermeiden, die zu strafrechtlicher Haftung führen könnten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 25034/2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs eine klare Warnung hinsichtlich der Bedeutung der Transparenz bei der Führung von Buchhaltungsunterlagen darstellt. Die Entscheidung unterstreicht, dass die Verschleierung solcher Dokumente nicht nur die Möglichkeit beeinträchtigt, den den Gläubigern entstandenen Schaden nachzuweisen, sondern auch die Konfigurierbarkeit von mildernden Umständen ausschließen kann. Für Unternehmen und Fachleute ist es unerlässlich, strenge Buchhaltungspraktiken anzuwenden, um ihre rechtliche Sicherheit und den Schutz der Gläubigerinteressen zu gewährleisten.