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Schadensersatz für Haustiere in Mailand | Erfahrener Rechtsanwalt
Avv. Marco Bianucci

Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Schadensersatz

Schäden durch Tiere: Wie Sie die richtige Entschädigung erhalten

Eine Aggression oder ein Schaden, der durch das Haustier eines anderen verursacht wird, wie z. B. ein Hundebiss, ist eine Erfahrung, die erhebliche körperliche und psychische Folgen haben kann. In diesen schwierigen Zeiten ist es unerlässlich, Ihre Rechte und die Verfahren zur Erlangung einer angemessenen Entschädigung für den erlittenen Schaden zu kennen. Das italienische Recht sieht einen besonderen Schutz für die Opfer solcher Unfälle vor, aber die Orientierung in den Vorschriften und Verfahren kann komplex sein. Als erfahrener Anwalt für Schadensersatz in Mailand bietet Rechtsanwalt Marco Bianucci einen klaren Überblick über das Thema und unterstützt geschädigte Personen auf dem Weg zur Anerkennung ihrer Ansprüche.

Die Haftung des Eigentümers nach italienischem Recht

Der rechtliche Bezugspunkt für durch Tiere verursachte Schäden ist Artikel 2052 des italienischen Zivilgesetzbuches. Diese Norm legt eine sehr strenge Haftung für den Tierhalter oder denjenigen fest, der das Tier während der Nutzungszeit bei sich hat. Das Gesetz vermutet, dass diese Person für die vom Tier verursachten Schäden haftet, unabhängig davon, ob sich das Tier unter seiner Obhut befand, verloren gegangen oder entkommen war. Dies ist eine Form der Gefährdungshaftung, was bedeutet, dass zum Erhalt der Entschädigung nicht die Schuld (Fahrlässigkeit oder Unvorsichtigkeit) des Eigentümers nachgewiesen werden muss, sondern es ausreicht, den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Tieres und dem erlittenen Schaden zu beweisen.

Die einzige Möglichkeit für den Eigentümer, sich von dieser Haftung zu befreien, besteht darin, den 'Zufallsfall' (caso fortuito) nachzuweisen. Dies ist ein unvorhersehbares, unvermeidbares und absolut außergewöhnliches Ereignis, das außerhalb des Verhaltens des Tieres und des Eigentümers liegt und den Unfall verursacht hat. Die Rechtsprechung interpretiert diese Ausnahme sehr restriktiv, was es dem Verantwortlichen erschwert, sich der Entschädigungspflicht zu entziehen. Zum Beispiel könnte das unvorsichtige Verhalten des Geschädigten selbst in einigen Fällen den Zufallsfall begründen, aber jede Situation muss im Detail bewertet werden.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci

Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem Anwalt mit langjähriger Erfahrung im Schadensersatzrecht in Mailand, ist strategisch und individuell. Die erste Phase besteht in einer gründlichen Analyse des Falls, wobei alle notwendigen Unterlagen gesammelt werden, um den Entschädigungsanspruch zu unterstützen. Dazu gehören ärztliche Berichte der Notaufnahme, Krankheitsbescheinigungen, gerichtsmedizinische Gutachten zur Bewertung des immateriellen Schadens, Fotos der Verletzungen, eventuelle Zeugenaussagen und Berichte der intervenierenden Behörden. Eine vollständige und präzise Dokumentation ist die Grundlage für einen soliden Entschädigungsanspruch.

Anschließend wird die Gegenseite, d. h. der Tierhalter und seine eventuelle Haftpflichtversicherung, in Verzug gesetzt. Das Hauptziel ist es, eine faire und zufriedenstellende außergerichtliche Einigung in kurzer Zeit zu erzielen, indem eine Entschädigung ausgehandelt wird, die alle erlittenen Schäden abdeckt: immaterielle Schäden, moralische Schäden und Vermögensschäden. Sollte die Verhandlung nicht zu einem angemessenen Ergebnis führen, ist die Kanzlei bereit, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, um die Rechte des Mandanten vor Gericht vollständig zu wahren.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, nachdem ich von einem Hund gebissen wurde?

Es ist unerlässlich, sofort die Notaufnahme aufzusuchen, um die notwendige Behandlung zu erhalten und einen ärztlichen Bericht zu erhalten, der die erlittenen Verletzungen bestätigt. Wenn möglich, ist es wichtig, den Hund und seinen Besitzer zu identifizieren und die Daten eventueller Zeugen des Angriffs zu sammeln. Es ist außerdem ratsam, Fotos der Wunden zu machen und bei den zuständigen Behörden (örtliche Polizei, Carabinieri) eine Anzeige zu erstatten.

Wer zahlt den Schaden, wenn das Tier nicht beim Besitzer war?

Das Gesetz schreibt vor, dass die Haftung nicht nur dem Eigentümer obliegt, sondern auch jedem, der das Tier zum Zeitpunkt des Vorfalls in Gebrauch oder unter seiner Obhut hat. Wenn der Hund beispielsweise einem Hundesitter oder einem Verwandten anvertraut wurde, kann sich die Haftung für die Entschädigung auch auf diese Person erstrecken, oft zusammen mit dem Eigentümer.

Wie viel Zeit habe ich, um Schadensersatz zu fordern?

Der Anspruch auf Schadensersatz für eine unerlaubte Handlung, wie z. B. die durch ein Tier verursachte, verjährt in der Regel fünf Jahre ab dem Tag, an dem sich der Vorfall ereignet hat. Es ist jedoch ratsam, unverzüglich zu handeln, um die Möglichkeit, wirksame Beweise zur Unterstützung Ihres Anspruchs zu sammeln, nicht zu gefährden.

Ist es immer notwendig, vor Gericht zu gehen, um eine Entschädigung zu erhalten?

Nein, nicht immer. Viele Fälle werden durch außergerichtliche Verhandlungen mit dem Tierhalter und seiner Versicherung gelöst. Ein erfahrener Anwalt für Schadensersatz wird die Verhandlungen führen, um zu versuchen, die gerechte Entschädigung zu erhalten, ohne ein Verfahren einleiten zu müssen. Ein Gerichtsverfahren wird nur dann eingeleitet, wenn keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden kann.

Fordern Sie eine Bewertung Ihres Falls in Mailand an

Wenn Sie oder ein Familienmitglied durch ein Haustier geschädigt wurden, haben Sie das Recht auf eine vollständige Entschädigung für körperliche Verletzungen, erlittene Schmerzen und entstandene Kosten. Dieser Prozess erfordert Fachwissen und Entschlossenheit. Für eine klare und professionelle Bewertung Ihrer Situation kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Bianucci. Rechtsanwalt Marco Bianucci wird Ihren Fall analysieren, um Ihnen die wirksamsten rechtlichen Schritte zum Schutz Ihrer Interessen aufzuzeigen.