Der Oberste Kassationsgerichtshof klärt mit dem Urteil Nr. 18578/2025 die Grenzen des "unvollendeten" Versuchs des Erpressungsdelikts und legt dar, wann eine Drohung, auf die keine Geldforderung folgt, die Straftat begründen kann. Eine eingehende Analyse zum Verständnis der rechtlichen Auswirkungen nur teilweise realisierter Verhaltensweisen.