Der Oberste Gerichtshof übernimmt mit der Entscheidung 8927/2025 die Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs Nr. 41/2024 und qualifiziert die Einstellung, die die Schuld des Beschuldigten nach Ablauf der Verjährungsfrist feststellt, als „abnorm“: Hier ist, warum der Beschluss vor dem Kassationsgerichtshof anfechtbar wird und was sich für die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft ändert.