Der Oberste Kassationsgerichtshof bestätigt mit Urteil Nr. 12842/2025, dass diejenigen, die die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, um gegen einen zugestellten Strafbefehl Einspruch einzulegen, die mangelnde Kenntnis des Dokuments eingehend begründen müssen. Andernfalls kann das Gericht den Antrag ohne weitere Prüfung ablehnen. Sehen wir uns an, warum.