Der Oberste Kassationsgerichtshof klärt mit Urteil Nr. 13150/2025 den Begriff des "Unfalls", der für den Ausschluss gemeinnütziger Arbeit für Fahrer unter Alkoholeinfluss relevant ist: Jedes unerwartete Ereignis, das den Verkehrsfluss unterbricht und Gefahr schafft, auch ohne Beteiligung Dritter, reicht aus. Wir analysieren die neue Ausrichtung und die praktischen Auswirkungen für Angeklagte und Verteidiger.