Der Oberste Gerichtshof legt mit Urteil 12034/2025 einen Grundsatz in Bezug auf vorsorgliche persönliche Maßnahmen fest: Die Anhörung zur Gewährleistung muss alle Anklagepunkte abdecken, auch wenn nur einige Tatbestände eine Ausnahme zulassen würden. Eine entscheidende Analyse zum Schutz der Rechte des Angeklagten und zur korrekten Anwendung der Verfahrensvorschriften.