Der Kassationsgerichtshof befasst sich mit dem Urteil Nr. 14510/2025 erneut mit der Frist für die Einreichung der Wiederaufnahme des rechtskräftigen Urteils: Entscheidend ist nicht die Kenntnis des Inhalts der Entscheidung, sondern die bloße Kenntnis der Verurteilungsdaten. Das Urteil klärt die Auswirkungen des Gesetzesdekrets 150/2022 auf Art. 629-bis StPO und gibt wichtige Hinweise für Verteidiger und Angeklagte.