Der Oberste Gerichtshof bekräftigt mit Urteil Nr. 13283/2025, dass die Änderung des Vergleichs von Umständen in der Berufung eine wesentliche Reform darstellt und die Zuständigkeit auf das Berufungsgericht in der Exekutionsphase gemäß Art. 665 Abs. 2 StPO verlagert. Wir analysieren die Ratio, frühere Entscheidungen und praktische Auswirkungen.