Der Oberste Gerichtshof klärt, welche Frist für die Untersuchungshaft gilt, wenn das Verfahren aufgrund einer Aufhebung mit Zurückverweisung, die sich auf die Spitzenstellung des Angeklagten beschränkt, zurückverwiesen wird, und zwar in Anwesenheit einer doppelten Bestätigung wegen krimineller Vereinigung zum Drogenhandel.