Die jüngste Anordnung Nr. 33939 vom 5. Dezember 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet wichtige Klarstellungen zur Verwaltung von Sonderausgaben im Rahmen einer Scheidung. Insbesondere konzentrierte sich das Urteil auf die Frage der Erstattung von Ausgaben, die für die Unterstützung der volljährigen, aber noch nicht wirtschaftlich unabhängigen Tochter angefallen sind, ein Thema von großer Bedeutung in den familiären Dynamiken nach der Trennung.
Im konkreten Fall hatte B.B. von A.A. die Erstattung von Sonderausgaben für die Tochter C.C. verlangt, einschließlich der Kosten für die Unterbringung im Studentenwohnheim und anderer Notwendigkeiten. A.A. hatte sich jedoch geweigert und argumentiert, dass diese Ausgaben nicht vereinbart worden seien und nicht unter die Sonderausgaben fielen. Das Berufungsgericht von Venedig hatte die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und befunden, dass die fraglichen Ausgaben tatsächlich außergewöhnlich und für das Wohlergehen der Tochter notwendig seien.
Das Gericht befand, dass für außergewöhnliche Ausgaben keine vorherige Information oder Absprache mit dem anderen Elternteil erforderlich sei, es sei denn, sie seien mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kindes unvereinbar.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat einige grundlegende Rechtsgrundsätze bezüglich der Unterhaltskosten für Kinder bekräftigt. Insbesondere ist der zusammenlebende Elternteil nicht verpflichtet, alle Ausgaben, die sich aus gewöhnlichen Bedürfnissen ergeben, im Voraus zu vereinbaren. Außergewöhnliche Ausgaben müssen im Hinblick auf ihre Relevanz und Unvorhersehbarkeit bewertet werden und erfordern nicht immer eine vorherige Vereinbarung, insbesondere wenn sie für das Wohlergehen des Kindes notwendig sind. Zu den Höhepunkten des Urteils gehören:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieses Urteil einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte von Kindern im Falle einer Trennung darstellt. Das Gericht hat klargestellt, dass außergewöhnliche Ausgaben nicht immer einer vorherigen Vereinbarung zwischen den Eltern bedürfen, sondern stets auf der Grundlage des Kindeswohls und der wirtschaftlichen Situation der Eltern bewertet werden müssen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass alle getroffenen Entscheidungen auf das Wohl der Kinder ausgerichtet sind, die auch nach der Scheidung im Mittelpunkt der familiären Dynamiken stehen müssen.