Das Urteil Nr. 32098 vom 5. Juli 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs, hinterlegt am 6. August 2024, bietet wichtige Denkanstöße zur irregulären Einleitung eines direkten Verfahrens für Straftaten, für die dieses Verfahren nicht zulässig ist. Insbesondere klärt die analysierte Entscheidung, wie die Feststellung der Nichtigkeit nicht zwangsläufig zur Aussetzung des Verfahrens führt, sondern von der Rückgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft gefolgt werden kann, was die Wiederaufnahme des ordentlichen Verfahrens ermöglicht.
Das direkte Verfahren ist ein vereinfachtes Strafverfahren, das eine schnelle Verurteilung bei besonders schweren Straftaten ermöglicht, aber nicht alle Straftaten können mit diesem Verfahren behandelt werden. Tatsächlich legt Artikel 12-bis des Gesetzesdekrets Nr. 306/1992 die Grenzen fest, innerhalb derer diese Prozedur angewendet werden kann. Im vom Gericht geprüften Fall handelte es sich um eine Straftat der Körperverletzung, die durch die Verwendung einer Eisenstange erschwert wurde, für die das Gericht die Anwendung des direkten Verfahrens für unzulässig hielt.
Irreguläre Einleitung des direkten Verfahrens für eine Straftat, für die dieses Verfahren nicht zulässig ist – Feststellung der Nichtigkeit – Rückgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft – Absurdität – Ausschluss – Gründe – Sachverhalt. Die Maßnahme, mit der das Gericht die Nichtigkeit des direkten Verfahrens gemäß Artikel 12-bis des Gesetzesdekrets Nr. 306 von 1992 für eine Straftat, für die dieses Verfahren nicht zulässig ist, feststellt und die Rückgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft anordnet, ist nicht absurd, da das Verfahren durch die Einleitung des ordentlichen Verfahrens fortgesetzt werden kann, ohne dass es zu einem Stillstand des Verfahrens selbst kommt. (Sachverhalt in Bezug auf Körperverletzungen, die durch die Verwendung einer Eisenstange erschwert wurden, bei dem das Gericht hervorhob, dass die Bestimmung „Straftaten im Zusammenhang mit Waffen und Sprengstoffen“, für die die Anwendung des direkten Verfahrens vorgesehen ist, nur diejenigen umfasst, die sich direkt auf Tätigkeiten wie Besitz, Tragen, Transport, Einfuhr von Waffen beziehen, und nicht auch diejenigen, bei denen die Waffe als rein umstandsbedingter Faktor relevant ist).
Dieser Leitsatz verdeutlicht, dass das Gericht die Nichtigkeit der Maßnahme nicht als absurd betrachtet, da die Fortsetzung des Verfahrens durch die Möglichkeit der Einleitung des ordentlichen Verfahrens gewährleistet ist. Dies stellt eine wichtige Klarstellung zur Funktionsweise von Strafverfahren und zur Auslegung der geltenden Vorschriften dar.
Zusammenfassend klärt das Urteil Nr. 32098 von 2024 wichtige Aspekte im Zusammenhang mit dem direkten Verfahren und seiner Anwendung in Bezug auf bestimmte Straftaten. Das Gericht hat bekräftigt, dass die Nichtigkeit der Maßnahme keine Unterbrechung des Prozesses zur Folge hat, sondern vielmehr eine Möglichkeit der Wiederaufnahme durch das ordentliche Verfahren bietet. Dieser Ansatz ermöglicht eine größere Flüssigkeit im Strafsystem, vermeidet ungerechtfertigte Pausen im Verfahren und stellt sicher, dass die Justiz effektiv und zeitnah verwaltet werden kann.