Das jüngste Urteil Nr. 33967 vom 16. Mai 2023, das am 2. August 2023 hinterlegt wurde, bietet wichtige Reflexionspunkte bezüglich der Behandlung von straf- und verwaltungsrechtlichen Sanktionen. Insbesondere hat der Oberste Kassationsgerichtshof über das Verbot der "reformatio in peius" im Rahmen einer Berufung entschieden, bei der ein Angeklagter wegen eines der fortgesetzten Delikte freigesprochen wurde. Dieser Fall wirft grundlegende Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen und deren Individualisierung auf, Themen von erheblicher Bedeutung im italienischen Strafrecht.
Das Verbot der "reformatio in peius" ist ein Eckpfeiler des Strafrechts, verankert in Artikel 597 der Strafprozessordnung. Dieses Prinzip besagt, dass das Berufungsgericht die Position des Angeklagten nicht verschärfen darf im Vergleich zum erstinstanzlichen Urteil, es sei denn, es liegt eine Berufung der Staatsanwaltschaft vor. Das vorliegende Urteil bekräftigt diese Regel und unterstreicht, dass ein Freispruch in Bezug auf eines der Delikte nicht nur eine Reduzierung der Hauptstrafe, sondern auch die notwendige Aufhebung der Nebenstrafen, die mit dem freigesprochenen Delikt verbunden sind, impliziert.
VERBOT DER "REFORMATIO IN PEIUS" - Freispruch in Bezug auf eines der fortgesetzten Delikte - Kumulation von verwaltungsrechtlichen Nebenstrafen - Streichung des Teils der Nebenstrafe, der sich auf das freigesprochene Delikt bezieht, aus der Kumulation - Notwendigkeit - Gründe - Sachverhalt. Wenn das Ausmaß der homogenen Nebenstrafen, das im erstinstanzlichen Urteil festgelegt wurde, in Bezug auf die beiden verurteilten Delikte bestimmt wurde, ist der Berufungsrichter, der in Bezug auf eines davon, das bereits als Teil der Fortsetzung betrachtet wurde, freigesprochen hat, verpflichtet, nicht nur die Hauptstrafe zu reduzieren, sondern auch den Teil der homogenen Nebenstrafen, der sich darauf bezieht, aus der Kumulation zu streichen, da die Dauer dieser Nebenstrafen die verfassungsrechtlichen Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und der notwendigen Individualisierung der Sanktionierung im Hinblick auf die Elemente gemäß Art. 133 StGB berücksichtigen muss. (Sachverhalt in Bezug auf Steuerdelikte).
Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs hat wichtige Konsequenzen für das italienische Rechtssystem. Sie klärt, dass das Gericht im Falle eines Freispruchs nicht nur die Hauptstrafe, sondern auch die Nebenstrafen überprüfen muss, wobei deren homogene Natur zu berücksichtigen ist. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Individualisierung der Sanktionierung, wie sie in Artikel 133 des Strafgesetzbuches festgelegt sind. Die Rechte des Angeklagten müssen stets gewährleistet sein, und die Justiz muss die Verhängung übermäßiger oder unverhältnismäßiger Sanktionen vermeiden.
Das Urteil Nr. 33967 von 2023 stellt einen Fortschritt bei der Klärung der Rechte von Angeklagten im italienischen Strafrechtssystem dar. Es betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bewertung der Nebenstrafen im Verhältnis zu Verurteilungen und Freisprüchen. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat somit die Bedeutung des Verbots der "reformatio in peius" bekräftigt und sichergestellt, dass die Entscheidungen der Richter stets den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit entsprechen.