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Kommentar zu Urteil Nr. 30589 von 2024: Neuigkeiten über die Abwesenheit des Angeklagten im Strafprozess. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 30589 von 2024: Neuigkeiten zur Abwesenheit des Angeklagten im Strafverfahren

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 30589, hinterlegt am 25. Juli 2024 vom Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Reflexion über den Anwendungsbereich der Abwesenheit des Angeklagten im Strafverfahren. Insbesondere hat sich der Gerichtshof zur Anwendung von Art. 604 Abs. 5-bis der Strafprozessordnung geäußert, der durch das Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022 geändert wurde. Dieser Artikel sieht vor, dass die Nichtigkeit des in Abwesenheit des Angeklagten geführten Verfahrens nicht geltend gemacht werden kann, wenn sie nicht in der Berufungsschrift erhoben wird.

Die Bedeutung des Urteils

Der Gerichtshof hat entschieden, dass diese Regelung ausschließlich dann gilt, wenn die Erklärung der Abwesenheit des Angeklagten nach dem 30. Dezember 2022 erfolgt ist. Diese Klarstellung ist von grundlegender Bedeutung, da sie die zeitlichen Grenzen festlegt, innerhalb derer die neue Gesetzgebung wirksam ist und folglich die Modalitäten der Anfechtung von Urteilen.

Art. 604 Abs. 5-bis der Strafprozessordnung, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022 – Anwendungsbereich – Angabe. Die Bestimmung von Art. 604 Abs. 5-bis der Strafprozessordnung, wie geändert durch Art. 89 Abs. 1 des Gesetzesdekrets vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, in dem vorgesehen ist, dass die Nichtigkeit im Zusammenhang mit der Durchführung des Verfahrens in Abwesenheit mangels der Voraussetzungen gemäß Art. 420 bis Abs. 1, 2 und 3 der Strafprozessordnung geheilt wird, wenn sie nicht in der Berufungsschrift geltend gemacht wurde, gilt nur, wenn die Erklärung der Abwesenheit nach dem 30. Dezember 2022 erfolgt ist.

Die praktischen Auswirkungen

Die praktischen Auswirkungen dieses Urteils verdienen eine sorgfältige Analyse. Zu den wichtigsten Überlegungen gehören:

  • Die Notwendigkeit für Anwälte, auf den Zeitpunkt der Erklärung der Abwesenheit zu achten.
  • Die Möglichkeit, die Nichtigkeit zu heilen, nur wenn sie nicht rechtzeitig in der Berufungsschrift geltend gemacht wurde.
  • Ein strengerer Umgang mit Abwesenheiten während des Strafverfahrens.

In diesem Sinne scheint der Gerichtshof eine größere Rechtssicherheit gewährleisten zu wollen, indem er die Möglichkeiten von Anfechtungen nach Abschluss des Verfahrens reduziert.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 30589 von 2024 einen wichtigen Schritt zur Klarheit und Wirksamkeit des Strafverfahrens darstellt. Die durch Art. 604 Abs. 5-bis vorgenommene Änderung führt ein Schutzprinzip ein, das, obwohl einschränkend, darauf abzielt, die Regelmäßigkeit des Verfahrens zu gewährleisten und die Unterbrechung bereits begonnener Rechtswege zu vermeiden. Die Rechtsakteure müssen daher bereit sein, sich an diese neuen Bestimmungen anzupassen, um eine angemessene und rechtzeitige Verteidigung zu gewährleisten.

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