Die jüngste Verordnung Nr. 18294 vom 4. Juli 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet wichtige Reflexionspunkte im Erbschaftsrecht, insbesondere hinsichtlich der Legitimation von Erben zur Wiederaufnahme eines Verfahrens. Die zentrale Frage betrifft die Voraussetzungen, unter denen eine Person als Erbe qualifiziert werden kann und die Wiederaufnahme eines bereits eingeleiteten Verfahrens nach dem Tod des Erblassers durchführen kann.
Im vorliegenden Fall hat die Person, die sich als Erbe des Erblassers qualifizierte, obwohl sie die Art der Nachfolge oder die Art der Annahme der Erbschaft nicht spezifizierte, ihre familiäre Beziehung nachgewiesen. Der Gerichtshof bekräftigte, dass dieser Nachweis ausreicht, damit die Wiederaufnahmehandlung als stillschweigende Annahme der Erbschaft gilt.
Von einer Person, die sich als Erbe qualifiziert - Als Kind des "Erblassers" - Fehlende Spezifizierung der Art der Nachfolge - Unterlassene Angabe der Art der Annahme der Erbschaft - Nachweis der familiären Beziehung - Beweis der Erbenstellung - Zur Legitimation der Wiederaufnahme - Vorhandensein - Grundlage. Wenn der Tod einer Partei eintritt und das Verfahren von einer Person wieder aufgenommen wird, die sich als Erbe des Erblassers, als dessen Kind, qualifiziert und die familiäre Beziehung nachweist, ohne jedoch die Art der Nachfolge zu spezifizieren und ohne anzugeben, wie die Erbschaft angenommen wurde, stellt die Wiederaufnahmehandlung, da sie von einer Person stammt, die zweifellos zur Erbschaft berufen ist, unabhängig von der Art der Nachfolge, eine stillschweigende Annahme der Erbschaft dar und ist somit geeignet, die Legitimation zur Wiederaufnahme als nachgewiesen zu betrachten.
Das Urteil stützt sich auf verschiedene Artikel der Zivilprozessordnung und des Zivilgesetzbuches, insbesondere die Artikel 110 und 303 des ersteren und 475 und 476 des letzteren. Diese Artikel legen die Rechte und Pflichten der Erben fest und klären, wie der Nachweis der Erbenstellung auch ohne strenge Formalitäten erfolgen kann. Interessanterweise bestätigt der Oberste Kassationsgerichtshof mit dieser Verordnung bereits in früheren Urteilen, wie Nr. 14081 von 2005 und Nr. 16814 von 2018, geäußerte Auslegungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 18294 von 2024 eine bedeutende Klarstellung zur Legitimation der Erben zur Wiederaufnahme des Verfahrens bringt. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der familiären Beziehung und die Möglichkeit einer stillschweigenden Annahme der Erbschaft, wodurch der Zugang zur Justiz für Personen, die sich mit der Nachfolge eines verstorbenen Familienmitglieds befassen müssen, erleichtert wird. Der Gerichtshof trägt mit seiner Entscheidung dazu bei, die mit der Nachfolge verbundenen rechtlichen Verfahren zu vereinfachen und das System für alle zugänglicher und verständlicher zu machen.