Avv. Marco Bianucci

Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Der Schutz des Vermögens und die Pflichten gegenüber den Kindern

Die Einrichtung eines Vermögensfonds stellt oft ein legitimes Mittel dar, um das Familienvermögen vor möglichen zukünftigen wirtschaftlichen Rückschlägen zu schützen. Wenn dieser Schutz jedoch mit dem Unterhaltsrecht der Kinder in Konflikt gerät, wird die rechtliche Situation komplex und heikel. Viele Eltern fragen sich, ob die in den Fonds eingebrachten Vermögenswerte wirklich unantastbar sind oder ob sie im Gegenteil von dem Gläubiger-Elternteil, der zur Eintreibung der für den Unterhalt der Nachkommen geschuldeten Beträge vorgeht, angegriffen werden können. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci, dass hinter diesen Fragen oft wirtschaftliche Schwierigkeiten und die Notwendigkeit stehen, das Wohlergehen von Minderjährigen zu gewährleisten.

Der rechtliche Rahmen: die Angreifbarkeit des Vermögensfonds

Der Vermögensfonds, der in Artikel 167 des Zivilgesetzbuches geregelt ist, ermöglicht die Widmung bestimmter Vermögenswerte (Immobilien, registrierte Mobilien oder Wertpapiere) für die Bedürfnisse der Familie, wodurch eine Zweckbindung geschaffen wird, die sie grundsätzlich für Schulden, die von diesen Bedürfnissen abweichen, unpfändbar macht. Artikel 170 des Zivilgesetzbuches sieht jedoch eine grundlegende Ausnahme vor: Die Zwangsvollstreckung in die Vermögenswerte des Fonds und deren Erträge kann nicht für Schulden erfolgen, von denen der Gläubiger wusste, dass sie zu Zwecken außerhalb der Familienbedürfnisse eingegangen wurden.

Die Rechtsprechung, insbesondere der Oberste Kassationsgerichtshof, hat mehrfach klargestellt, dass die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern voll und ganz zu den primären Bedürfnissen der Familie gehört. Folglich gelten die Schulden, die aus der Nichtzahlung des Unterhaltsvorschusses entstehen, als für familiäre Bedürfnisse eingegangen. Daraus folgt, dass der Vermögensfonds keinen absoluten Schutzschild gegen Vollstreckungsmaßnahmen zur Eintreibung von Unterhaltsforderungen darstellt. In diesen Fällen entfällt die Unpfändbarkeit, was es dem Gläubiger ermöglicht, auf die in den Fonds eingebrachten Vermögenswerte zuzugreifen.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci zur Eintreibung von Unterhaltszahlungen

Die Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens, das einen Vermögensfonds betrifft, erfordert eine gezielte Rechtsstrategie und ein tiefes Verständnis der prozessualen Dynamiken. Rechtsanwalt Marco Bianucci, ein erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand, analysiert jeden Fall, beginnend mit der Überprüfung der Art der Forderung und des Gründungsdatums des Fonds. Ziel ist es nicht nur, eine rechtliche Klage einzuleiten, sondern sicherzustellen, dass diese wirksam ist und zur tatsächlichen Befriedigung der Bedürfnisse der Kinder führt.

Insbesondere prüft die Anwaltskanzlei Bianucci sorgfältig, ob die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung in Immobilien oder bei Dritten von den gebundenen Vermögenswerten vorliegen. Als Fachanwalt für Familienrecht unterstützt Rechtsanwalt Bianucci den Mandanten bei der Sammlung der notwendigen Beweise, um nachzuweisen, dass die Schuld mit den Bedürfnissen der Familie zusammenhängt und somit die Unpfändbarkeitsausnahme, die die Gegenpartei erheben könnte, überwunden wird. Der Ansatz zielt stets darauf ab, die schnellste Lösung zum Schutz von Minderjährigen zu finden, wobei auch, wo möglich, außergerichtliche Lösungen geprüft werden, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, aber stets bereit, mit Entschlossenheit vor Gericht zu handeln, um das Vermögen des säumigen Schuldners anzugreifen.

Häufig gestellte Fragen

Ist es immer möglich, den Vermögensfonds wegen Nichtzahlung des Unterhalts zu pfänden?

In den meisten Fällen ja. Da der Unterhalt der Kinder als primäres Familienbedürfnis gilt, sind die Vermögenswerte des Fonds für zu diesem Zweck eingegangene Schulden nicht geschützt. Jede Situation muss jedoch einzeln analysiert werden, um das Fehlen anderer Hinderungsgründe zu prüfen.

Was passiert, wenn der Fonds vor der Trennung gegründet wurde?

Das Gründungsdatum des Fonds ist relevant, hindert aber die Vollstreckung nicht, wenn die Schuld den Unterhalt betrifft. Auch wenn der Fonds vor der Schuld besteht, ist die Vollstreckung gemäß Art. 170 ZGB in der Regel zulässig, wenn die Art der Forderung mit den Familienbedürfnissen zusammenhängt.

Welche im Fonds enthaltenen Vermögenswerte können angegriffen werden?

Alle Vermögenswerte, aus denen sich der Vermögensfonds zusammensetzt, können Gegenstand einer Zwangsvollstreckung sein, typischerweise Immobilien (Häuser, Grundstücke), registrierte Mobilien (Autos, Boote) und Namensschuldverschreibungen, sowie die Erträge, die diese Vermögenswerte erbringen (z. B. Mieteinnahmen).

Muss ich nachweisen, dass der Schuldner keine anderen Vermögenswerte hat, bevor ich den Fonds angreife?

Nicht unbedingt. Wenn die Forderung für Familienbedürfnisse entstanden ist, kann der Gläubiger wählen, direkt auf die Vermögenswerte des Fonds zuzugreifen, ohne zuvor das freie persönliche Vermögen des Schuldners zu verwerten, obwohl eine vollständige Eintreibungsstrategie alle verfügbaren Optionen prüft.

Fordern Sie eine Bewertung Ihres Falls in Mailand an

Wenn Sie sich in der Situation befinden, Unterhaltszahlungen für Ihre Kinder eintreiben zu müssen und auf die Existenz eines Vermögensfonds stoßen, oder wenn Sie Ihr Vermögen vor unrechtmäßigen Angriffen verteidigen müssen, ist es unerlässlich, mit Unterstützung eines kompetenten Fachmanns zu handeln. Rechtsanwalt Marco Bianucci steht Ihnen in seiner Kanzlei in der Via Alberto da Giussano, 26 in Mailand zur Verfügung, um die Details Ihrer Situation zu prüfen und die am besten geeignete Strategie zu definieren. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci noch heute, um den Schutz Ihrer Rechte und der Ihrer Kinder zu gewährleisten.