Das jüngste Urteil Nr. 2031 vom 28. Januar 2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einem Thema von erheblicher Bedeutung im Luftverkehrssektor, insbesondere im Hinblick auf die territoriale Zuständigkeit bei Schadensersatzklagen von Fluggästen. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Montrealer Übereinkommen von 1999, das die Haftung von Luftfahrtunternehmen und die Modalitäten des Schadensersatzes bei Verspätungen oder Nichterfüllung regelt.
In diesem Fall leitete der Fluggast E. (D'ANDRIA G.) ein Schadensersatzverfahren gegen das Luftfahrtunternehmen M. wegen eines online abgeschlossenen Luftbeförderungsvertrags ein. Die zentrale Frage betraf die territoriale Zuständigkeit des Gerichts, das mit der Beilegung des Rechtsstreits betraut war. Gemäß Artikel 33 Absatz 1 des Montrealer Übereinkommens ist das zuständige Gericht das des Ortes, an dem das Luftfahrtunternehmen eine Niederlassung hat, die den Vertrag abgeschlossen hat. Das Gericht stellte klar, dass dieser Ort mit dem Wohnsitz des Fluggastes übereinstimmt und somit der Ort des Zustandekommens des Vertrages identifiziert wird.
Online abgeschlossener Luftbeförderungsvertrag - Schadensersatzklage des Fluggastes gegen das Luftfahrtunternehmen - Territoriale Zuständigkeit - Art. 33 Abs. 1 des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999 - Ort, an dem das Luftfahrtunternehmen eine Niederlassung hat, die den Vertrag abgeschlossen hat - Identifizierung mit dem Wohnsitz des Käufers - Grundlage. Im Falle eines online abgeschlossenen Luftbeförderungsvertrags ist das Gericht des Ortes, an dem das Luftfahrtunternehmen "eine Niederlassung besitzt, die den Vertrag abgeschlossen hat" - dem gemäß Art. 33 Abs. 1 des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999 die Zuständigkeit für die vom Fluggast erhobene Schadensersatzforderung konkurrierend zugewiesen wird - mit dem des Wohnsitzes des letzteren zu identifizieren, als Ort, an dem der Vertrag als zustande gekommen gilt.
Dieses Urteil stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte der Fluggäste dar, da es klärt, dass das zuständige Gericht nicht nur das des Ortes ist, an dem das Luftfahrtunternehmen seinen Hauptsitz oder seine Betriebsstätte hat, sondern auch der Wohnsitz des Fluggastes. Dieser Aspekt ist besonders bedeutsam für diejenigen, die Flüge online buchen, da sie sich oft in Situationen der Unsicherheit hinsichtlich der territorialen Zuständigkeit wiederfinden können.
Das Urteil Nr. 2031 von 2025 dient als Referenzpunkt für zukünftige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Luftverkehr. Es unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung eines fairen Zugangs zur Justiz für die Fluggäste, indem es ihnen ermöglicht, rechtliche Schritte an dem für sie günstigsten Ort einzuleiten. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit dieser Entscheidung gezeigt, dass er die Bedürfnisse der Verbraucher berücksichtigt und sicherstellt, dass ihre Rechte nicht im Namen einer starren Auslegung der Vorschriften geopfert werden.