Das Urteil Nr. 3924/2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet eine wichtige Reflexion über das Thema der internationalen Kindesentführung, ein Phänomen, das heikle Aspekte des Familienrechts und des Kinderschutzes betrifft. Das Gericht prüfte einen Fall, in dem ein Minderjähriger, C.C., von seiner Mutter, A.A., gegen den Willen des Vaters, B.B., der Sorgerechts- und Umgangsrechte ausübte, nach Italien gebracht wurde. Die Entscheidung des Mailänder Gerichts, die Rückführung des Minderjährigen nach Dänemark anzuordnen, hat zu erheblichen Kontroversen geführt und die Komplexität des internationalen Privatrechts und des Kindeswohls hervorgehoben.
Das Gericht stellte fest, dass der Minderjährige, der in Italien geboren und in Dänemark aufgewachsen war, von seiner Mutter rechtswidrig entführt worden war, die ihn trotz des Widerstands des Vaters in Italien festhielt. Das Urteil unterstreicht, dass das Mailänder Gericht das Verhalten der Mutter als rechtswidrig erachtete und hervorhob, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort des Minderjährigen bis zu seiner Verlegung nach Italien in Dänemark lag, wo er bedeutende Bindungen aufgebaut hatte.
Das Gericht stellte fest, dass das Interesse des Minderjährigen Vorrang vor dem Willen der Eltern haben muss und jede Entscheidung darauf abzielen muss, die affektive und relationale Kontinuität des Kindes zu wahren.
Gemäß Artikel 12 des Haager Übereinkommens von 1980 hielt das Gericht fest, dass trotz der anfänglichen alleinigen elterlichen Sorge der Mutter die Rückkehr nach Dänemark notwendig war, um die bestehende tatsächliche Situation wiederherzustellen. Das Urteil bekräftigt die Bedeutung der Achtung der bereits von B.B., dem Vater, ausgeübten Sorgerechts- und Umgangsrechte, der versucht hatte, die Lebenssituation seines Sohnes wiederherzustellen.
Dieser Fall beleuchtet die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit im Familienrecht und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der familiären Umstände. Das Urteil bekräftigt, dass Entscheidungen über elterliche Sorge und Umgang nicht nur den Willen der Eltern berücksichtigen müssen, sondern vor allem das Wohl des Minderjährigen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass die Verlegung eines Kindes auf legitime Weise und unter Einhaltung internationaler Vorschriften erfolgt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 3924/2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs einen wichtigen Schritt zur Wahrung der Rechte von Minderjährigen im Falle einer internationalen Kindesentführung darstellt. Es unterstreicht, wie Entscheidungen immer auf das Wohl des Kindes und die Wahrung affektiver Bindungen ausgerichtet sein müssen, unter Einhaltung internationaler Vorschriften. Die Rechtsprechung zieht weiterhin immer klarere Grenzen in Bezug auf elterliche Sorge, Umgang und Elternrechte und trägt so zu einem gerechteren und faireren Rechtssystem für die betroffenen Familien bei.